Spandau erlässt Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Veranstalter Jetzt einen Antrag auf Erstattung stellen!
Das Bezirksamt Spandau hat beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomieflächen, Veranstaltungen und Warenausstellungen rückwirkend vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024 auf Antrag zu erlassen. Diese Entscheidung soll helfen, die von der Corona-Pandemie und den steigenden Kosten infolge des Ukraine-Kriegs besonders betroffenen Branchen zu entlasten.
Betroffene Unternehmen und Veranstalter können bis zum 18. Oktober 2024 beim Straßen- und Grünflächenamt Spandau einen formlosen Antrag auf Erstattung stellen. Dies betrifft Gastronomiebetriebe, die Außenflächen nutzen, Gewerbetreibende, die Waren auf öffentlichem Straßenland ausstellen, sowie Veranstalter von Straßenfesten und Events auf öffentlichen Grünflächen, darunter auch das Spandauer Altstadtfest und der Weihnachtsmarkt.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung unter folgendem Link: https://www.berlin.de/…/2024/pressemitteilung.1486508.php
Bezirksamt Spandau
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
Tel.: (030) 90279-0
Mail: sga@ba-spandau.berlin.de