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Regelungen Informationen zur Erhaltungsverordnung für die Altstadt Spandau

Voraussetzung für die Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“ (bis 2019 „Städtebaulicher Denkmalschutz“) ist der Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung. Dieses formale Instrument des Städtebaurechts verfolgt das Ziel, historisch bedeutende Ensembles in ihrer städtebaulichen Gestalt auf gesetzlicher Ebene zu schützen und zu erhalten.

Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat in seiner Sitzung am 28. April 2015 die Aufstellung einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Altstadt Spandau“ beschlossen.

Den entsprechenden Aufstellungsbeschluss können Sie HIER sowie in der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 5. Juni 2015 (Heft 23/15, Seiten 1229 – 1231) nachlesen.

Inkraftreten der Verordnung

Am 15. Juni 2016 wurde die Erhaltungsverordnung für die Altstadt Spandau im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht und trat zum 16. Juni 2016 in Kraft.

Innerhalb des Erhaltungsgebietes sind die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen nun genehmigungspflichtig. Sollten Sie an Ihrem Gebäude oder Ladengeschäft im Gebiet entsprechende Veränderungen/Erneuerungen / Umbauten planen, so bitten wir Sie, sich frühzeitig mit dem Stadtentwicklungsamt bzw. dem Altstadtmanagement in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Bereits bestehende, legal errichtete Anlagen haben einen Bestandsschutz.

Die Erhaltungsverordnung bezieht sich insbesondere auf die Veränderung von

1) Fassaden
2) Werbeanlagen
3) Sonnen- und Wetterschutzanlagen
4) Solaranlagen und Parabolantennen

Text und Begründung der Erhaltungsverordnung finden Sie in unserer Informationsbroschüre zu diesem Thema. Diese wurde nach Inkrafttreten der Verordnung in gedruckter Form an alle Grundeigentümer und Gewerbetreibenden im Fördergebiet versendet und zudem über die Kommunikationswege im Gebiet sowie bei Informationsveranstaltungen bekannt gemacht. Sie erhalten die Broschüre u. a. im Vor-Ort-Büro des Altstadtmanagements sowie beim Stadtentwicklungsamt.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Innerhalb des Erhaltungsgebietes sind die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen nun genehmigungspflichtig. Sollten Sie an Ihrem Gebäude oder Ladengeschäft im Gebiet entsprechende Veränderungen / Erneuerungen / Umbauten planen, so bitten wir Sie, sich frühzeitig mit dem Stadtentwicklungsamt bzw. dem Altstadtmanagement in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Bereits bestehende, legal errichtete Anlagen haben einen Bestandsschutz.

Alle Informationen zur Erhaltungsverordnung und der Antragstellung für geplante Maßnahmen finden Sie in unserer Informationsbroschüre.

Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Gestaltungshandbuch präzisiert die Erhaltungsverordnung und fasst darüber hinaus alle relevanten Regelungen (beispielsweise zu Straßenlandsondernutzungen) zusammen. Anhand zahlreicher Bildbeispiele werden Festlegungen und Empfehlungen gleichermaßen anschaulich dargestellt. Sie erhalten das Buch auch in gedruckter Form u. a. im Vor-Ort-Büro des Altstadtmanagements oder beim Stadtentwicklungsamt.

Sie möchten Stühle, Tische oder Waren vor Ihrem Ladengeschäft oder Restaurant aufstellen? Dies stellt im Land Berlin eine genehmigungspflichtige Straßenlandsondernutzung dar.

Antragstellung und Genehmigung liegen in Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. Auf deren Webseite finden Sie alle Informationen und Ansprechpartner.

Zu möglichem Umfang und Gestaltung der geplanten Sondernutzung beachten Sie bitte das Gestaltungshandbuch.