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Der Gebietsfonds Fördermittel für Ihre Ideen und Projekte!

Haben Sie Lust, die Altstadt Spandau aktiv mitzugestalten?

Dann bewerben Sie sich jetzt um eine Förderung aus dem Gebietsfonds 2025!

Ob die Anschaffung einer neuen Werbeanlage oder neuer Möbel für die Außengastronomie, kleinere Baumaßnahmen an der Fassade oder die Durchführung von Veranstaltungen – es gibt viele gute Ideen die Altstadt zu beleben und attraktiv zu gestalten.

Im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms „Lebendige Zentren und Quartiere“ (vormals „Städtebaulicher Denkmalschutz“) stehen für kleinere und größere Projekte und Aktionen bis zu 10.000 € Fördermittel bereit, die über die Städtebauförderung zur Verfügung gestellt werden. Unterstützt werden Ideen, die zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt Spandau beitragen und einen Nutzen für das Gesamtgebiet haben.

Stichtage zur Einreichung der Gebietsfondsanträge im Jahr 2025

15. Februar | 15. Juni | 15. September

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung?
Wir stehen Ihnen gerne telefonisch unter der Telefonnummer 030 / 35 40 22 70 oder persönlich während unserer Sprechzeiten in der Mönchstraße 8 zur Verfügung.

 

  • Kleinere (Bau)maßnahmen an und in Gebäuden, wie barrierefreie Zugänge, die Sanierung von Fassaden oder die Neugestaltung von Schaufenstern, Markisen oder Werbeanlagen
  • Neugestaltung von Außengastronomieflächen (Sonnenschirme, Stühle, Tische, Begrünungselemente)
  • Marketingaktionen und öffentliche Veranstaltungen wie Feste, Lesungen, Konzerte oder fachbezogene Workshops
  • Konzept zur Zwischennutzung leerstehender Gewerbeflächen
  • Begrünung bzw. Entsiegelung von Hofflächen

Teilnehmen können Bewohner, Gewerbetreibende, Vereine, Eigentümer und sozial-kulturelle Einrichtungen aus der Altstadt Spandau. Öffentliche Einrichtungen sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Pro eingereichtem Projekt können maximal 10.000 € Fördermittel beantragt werden. Wichtig ist, dass mindestens 50 % der Projektkosten aus Eigenmitteln (auch Spenden, Verkaufserlöse, Sachkostenunterstützung) finanziert und nachgewiesen werden. Eine Anerkennung von Arbeitsleistungen o. ä. als Eigenbeitrag ist nicht möglich.

Die Antragstellung zum Erhalt von Mitteln aus dem Gebietsfonds erfolgt zu festgelegten Stichtagen beim Altstadtmanagement Spandau. Die jeweiligen Stichtage werden jährlich neu festgelegt und auf der Internetseite des Altstadtmanagements bekanntgegeben.

 

Stichtage im Jahr: 15. Februar // 15. Juni // 15. September.

 

Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte das Antragsformular. Nähere Hinweise zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Merkblatt. Zur Erklärung der Übernahme des erforderlichen Eigenanteils füllen Sie bitte das entsprechende Formblatt aus und legen dieses Ihrem Antragsformular bei. Alle Formulare stehen auch auf unserer Download-Seite für Sie bereit. Alternativ können Sie diese auch in Papierform zu den Sprechzeiten im Vor-Ort-Büro des Altstadtmanagements erhalten.

Das Altstadtmanagement prüft in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Spandau die eingereichten Anträge nach festgelegten Kriterien. Förderfähige Anträge werden im Anschluss von einer gewählten Jury – bestehend aus lokalen Akuteren der Altstadt Spandau – geprüft und beschieden. Grundlage der Beschlussfassung bilden die von der Jury festgelegten Bewertungskriterien. Die Antragsteller werden unmittelbar nach der Jurysitzung durch das Altstadtmanagement Spandau über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt.