Altstadtmanagement Spandau
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Geschäftsstraßenmanagement

09.07.2020

Überbrückungshilfen des Bundes für den Mittelstand Stand: 09.07.2020

Der Bund hat eine erweiterte Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, beschlossen.

Eckpunkte Überbückungshilfe:

– Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren

– Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen: Der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 ist zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen

– Die Förderung betriftt die Monate Juni, Juli und August 2020. Die Überbrückungshilfe gewährt in diesem Zeitraum einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von:

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 50 Prozent bei Einbruch zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent bei Einbruch zwischen 40 und unter 50 Prozent

– Maximalförderung: 150.000 Euro

Das Antragsportal des Bundes ist nun geöffnet und kann lediglich durch beauftragte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer genutzt werden. Dazu ist eine entsprechende Registrierung zur Erstellung eines Nutzerkontos auf dem Portal des BMWi notwendig. Im Anschluss wird per Post eine PIN, die zur Antragstellung erforderlich ist, versandt. Das 2-stufige Authentifizierungsverfahren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Ab Freitag, 10. Juli soll dann die Antragstellung möglich sein.

Außerdem ist eine Service-Hotline bei auftretenden Fragen geschaltet:

+49 521 5603189-179 sowie unter der Mail de-hl-ueberbrueckung@kpmg.com

Zuständige Stelle für die Antragsbearbeitung, Prüfung und Bewilligung wird wieder die Investitionsbank Berlin (IBB) sein.

Zur Vorbereitung der Anträge und zur Abklärung von Fragen sollten sich potentielle Antragssteller/innen daher alsbald möglich mit ihren Steuerberatern in Verbindung setzen und ein Beratungsgespräch vereinbaren.

 

29.06.2020

Erlass Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten Stand: 29.06.2020

Als Unterstützung der Spandauer Gastronomen hat das Bezirksamt den Erlass von Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten beschlossen.

Für bereits erlaubte Sondernutzungen können die Gebühren auf Antrag erstattet werden.

Wurde die Sondernutzungsgebühr für eine genehmigte Schankfläche bereits vorab in voller Höhe für das ganze Jahr 2020 gezahlt, erfolgt eine Erstattung für 9,5 Monate (Stichtag: 15.03.2020), ansonsten anteilig für die bereits bezahlten Monate, die zwischen den 15.03.2020 und 31.12.2020 liegen.

Die Sondernutzungsgebühr für neu genehmigte Schankflächen wird bis zum 31.12.2020 ebenfalls auf Antrag erlassen.

Diese Regelung gilt analog für Schankflächen in Grünananlagen.

Der formlose Antrag kann bis zum 31.12.2020 per Mail gestellt werden: sga@ba-spandau.berlin.de

Die Pressemitteilung des Bezirkes finden Sie hier HIER.

24.06.2020

Update Corona-Krise: Lockerungen der Eindämmungsverordnung Stand: 23. Juni 2020

Der Senat hat weitere Lockerungen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Diese gelten ab Samstag, 26. Juni 2020.

Eindämmungsverordnung

Auslegungshilfe

Grundsätzlich gilt: die Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.

Die Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte oder fünf Personen werden aufgehoben. Beliebig viele Menschen aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich treffen, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Schutz- und Hygienekonzept:
Die Verantwortlichen für Veranstaltungen, für Betriebe oder andere Einrichtungen, also z.B. für Gaststätten, Hotels, Verkaufsstellen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Vergnügungsstätten, Stiftungen, Informations- und Beratungsstellen, Bildungsangebote und ähnliche Einrichtungen sowie Vereine, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen müssen entsprechend der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen.

Anwesenheitsdokumentation:
Anwesenheitsdokumentationen müssen unter anderem für Veranstaltungen, Gaststätten, Hotels, Spielhallen und ähnliches, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Dienstleistungsgewerbe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, für den Sportbetrieb und für Hochschulen im Präsenzbetrieb sowie für private oder familiäre Veranstaltungen mit mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen geführt werden.

Muster Kontaktdatenerfassung

Mund-Nasen-Bedeckung:
Sie ist zu tragen im ÖPNV, in Flughäfen oder Bahnhöfen, in Einzelhandelsgeschäften aller Art, in Gaststätten, in Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern und ähnlichen Einrichtungen, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in Sportanlagen oder Fitnessstudios (nicht beim Sport selbst).

Ausnahmen gibt es unter anderem für Kinder unter sechs Jahren und für Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Hier kann bei Nichteinhaltung ein Bußgeld zwischen 50 und 500 € fällig werden, auch im ÖPNV.

Weitere Hygiene- und Schutzregeln für besondere Bereiche (Auswahl):

  • In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden.
  • Bei Versammlungen bedarf es eines Schutz- und Hygienekonzeptes, Abstände müssen eingehalten werden.
  • In Verkaufsstellen darf sich nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten.
  • In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen verzehrt werden.
  • Sport darf kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden.

Personenobergrenzen bei Veranstaltungen:
Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 Personen sind weiterhin bis einschließlich 31. August verboten.

Vom 1. September bis zum Ablauf des 24. Oktober sind Veranstaltungen im Freien weiterhin mit mehr als 5.000 Personen verboten.

In geschlossenen Räumen gilt folgendes Stufenmodell:

bis einschließlich 31. Juli sind Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen verboten.

Vom 1. August bis 31. August sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen verboten.
Vom 1. September bis Ablauf des 30. September sind Veranstaltungen mit mehr als 750 Personen verboten.
Vom 1. Oktober bis zum Ablauf des 24. Oktober sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen verboten.

Private und familiäre Veranstaltungen dürfen künftig mit denselben Personenobergrenzen stattfinden, also z.B. bis Ende Juli mit bis zu 300 Personen.

Verbote:
Tanzlustbarkeiten, Tanzveranstaltungen und ähnliches, Saunen, Dampfbäder und ähnliches, die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt sind untersagt.

 

06.05.2020

Update Corona-Virus: Übersicht zu Soforthilfen für Unternehmen Stand: 15.05.2020

Aktueller Hinweis:

Der Senat hat eine der angekündigten Erweiterungen der Soforthilfen beschlossen. Jetzt auch antragsberechtigt sind kleine und mittlere Kulturbetriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Die Zuschüsse werden wie bisher von der Investitionsbank Berlin ausgereicht – die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital auf deren Portal:

Kultur- und Medienunternehmen

Antragsmöglichkeit vom 11.05. | 9:00 Uhr bis 15.05. | 18:00 Uhr

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-iv.html

Folgende Informationen sind dabei notwendig:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform, Gründungsdatum, Registernummer,
    Steuernummer und Umsatzsteuer-ID des Unternehmens, Name des Finanzamts
  • Gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer des Inhabers / der gesetzlichen Vertretung
  • Bankverbindung des Unternehmens, die Sie beim Finanzamt angegeben haben
  • Liquiditätsplanung über die kommenden 3 Monate
  • Unterlagen von Darlehen zur Liquiditätssicherung, sofern bereits beantragt
  • Gewerbeanmeldung
  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (ggf. BWA für 2019)
  • Aktuelle BWA 2020

Die Ausbreitung des Coronavirus gefährdet Gesundheit und Wirtschaft zugleich. Viele Unternehmen werden vor große Herausforderungen gestellt. Im Folgenden sind in einer fortwährend aktualisierten Übersicht Unterstützungsmaßnahmen wie Zuschüsse, Überbrückungskredite, Bürgschaften oder Liquiditätshilfen sowie Maßnahmen wie z.B. Kurzarbeit aufgelistet.

Diese bilden eine erste Orientierung für Ihre aktuellen Fragestellungen.

Stundung von Steuervorauszahlungen beim Finanzamt

Kontaktieren Sie gemeinsam mit Ihren Steuerberatungsbüro Ihr zuständiges Finanzamt, um eine Aussetzung der Steuervorauszahlungen zu beantragen. Um eine vorläufige Aussetzung der Zahlungen zu erwirken, sollten Sie sich Firmen vorzugsweise per E-Mail bei ihrem zuständigen Finanzamt melden.

Zuschüsse für Einzel- und Kleinunternehmen

Die Beantragung der Zuschüsse des Landes Berlin und des Bundes erfolgt gemeinsam in einem Formular.

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-corona.html

Halten Sie dazu bereit:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma
  • Ausweisdokument
  • Steuernummer des Unternehmens und Name des Finanzamts
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung der Firma

Antragsberechtigt sind:

  • gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin
  • für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin

Die Höhe der Soforthilfe beträgt:

  • für Unternehmen bis 5 Beschäftigte bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln
    für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln

Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für folgende Kosten beantragt werden:

  • Miete und Pachtzahlungen für gewerblich genutzte Räumlichkeiten (bei Mietreduzierung um mind. 20% können Mietkosten für 5 Monate angesetzt werden)
  • Versicherungsbeiträge für die gewerbliche Tätigkeit
  • Zinsen, Leasingraten und Tilgungen für gewerblich genutzte Güter und Einrichtungen, sofern hierfür nicht bereits Stundungen gewährt wurden
  • Kfz-Kosten (Versicherungen / Leasingkosten / Haftpflicht), wenn das Fahrzeug für die wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich ist

Nicht angesetzt werden können Personalkosten, Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc.

Kurzarbeit aufgrund der Pandemie

Kurzarbeitergeld kann unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird.

Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Hinweise dazu erhalten Sie unter diesem Link.

Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen diese zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Ihre Kontaktdaten für den Bereich Spandau:

Agentur für Arbeit Spandau, Wohlrabedamm 32, 13629 Berlin

Telefon 0800 45555-20 (Arbeitgeberservice) Der Anruf ist für Sie kostenfrei.

Bürgschaftsbank Berlin | Bürgschaften für Finanzierungen

Die Bürgschaftsbank Berlin informiert aktuell und ausführlich über Soforthilfen und die erforderlichen Unterlagen. Bei Bürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 Euro wird die Entscheidung, ob eine Bürgschaft gewährt werden kann, innerhalb von drei Arbeitstagen getroffen.

Bürgschaftsbank Berlin

oder über das zusätzlich geschaltete Portal

Finanzierungsermöglicher

Investitionsbank Berlin | Liquiditätshilfe

Die Liquiditätshilfen BERLIN richten sich direkt an Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Das zur Verfügung stehende Darlehnsprogramm öffnet sich im Zuge der Corona-Epidemie an weitere betroffene Branchen. Hierzu zählen nun auch der Einzelhandel, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und konsumorientierte Dienstleistungen.

Das Antragsportal der Investitionsbank Berlin (IBB) für die Beantragung von Überbrückungskrediten im Zuge von Liquiditätsengpässen ist freigeschalten worden.

Die Konditionen:

  • kurzfristige Laufzeit der Darlehen (2 Jahre)
  • Rettungsbeihilfen bis 0,5 Mio EUR können zinslos gewährt werden*
  • bei Rettungsbeihilfen ab 0,5 Mio. EUR berechnet die IBB einen Zinssatz in Höhe von 4% p.a. (bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben – Bund und Land arbeiten an der Aussetzung)

*Für den Fall, dass Sie bereits Kleinbeihilfen aus der Bundesregelung 2020 erhalten haben, müssen diese berücksichtigt und die Rettungsbeihilfe ggf. verzinslich vergeben werden.

Kontakt zur IBB:

Hotline Wirtschaftsförderung: Tel. 030 / 2125-4747

E-Mail: wirtschaft@ibb.de

Zum Antragsportal

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html

Überbrückungshilfen der Bundesregierung

Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.

Kredite für Unternehmen

Informationen für Freiberufler und Selbstständige, die aufgrund von Notlagen Leistungen zur Existenzsicherung beantragen müssen.

  • Neuantragstellung Arbeitslosengeld II
  • Finanzieller Notlage
  • Kurzfristiger Energieabschaltung bzw. Räumungsklage
  • Kostenübernahme für ein Wohnheim / drohender Obdachlosigkeit

Alle notwendigen Formulare finden Sie vorab unter folgendem Link

Nutzen Sie auch den angebotenen e-Service der Arbeitsagentur.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Investitionsbank Berlin

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie

Visit Berlin

Industrie- und Handelskammer

Handwerkskammer

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Wir drücken Ihnen die Daumen, dass Sie die wirtschaftlich schweren Zeiten gut überstehen. Bleiben Sie alle gesund!

Ihr Team vom Altstadtmanagement Spandau

05.05.2020

Hinweis zu den aktuellen Hygiene-Maßnahmen

Einfache Hygiene-Maßnahmen tragen dazu bei, sich und andere vor dem Corona-Virus zu schützen. Zur Information ihrer Kunden können sich Gewerbetreibende aus der Altstadt Spandau bei Bedarf das Informationsblatt zu den bestehenden Hygiene-Regeln herunterladen und im Ladengeschäft aufhängen. Wer keine Möglichkeit hat das Plakat auszudrucken, kann sich gerne an das Team vom Altstadtmanagement wenden. Wir stellen die entsprechenden Plakate in der gewünschten Anzahl (Format DIN A4 und DIN A3) zur Verfügung und bringen diese bei Interesse auch im Ladengeschäft vorbei.

Plakat Hygiene-Maßnahmen (Format: DIN A3)

Plakat Hygiene-Maßnahmen (Format: DIN A4)

 

21.04.2020

Neuauflage Shoppingguide

Angelehnt an den großen Erfolg des Gastroguides Altstadt Spandau erfolgte 2019 in Zusammenarbeit mit engagierten Händlern aus der Altstadt die Überarbeitung und Neuauflage des erstmalig 2015 herausgegeben Shoppingguides für die Altstadt Spandau. Mit Unterstützung des Altstadtmanagments wurden gemeinschaftlich die Inhalte festgelegt. Der Shoppingguide ist die erste Broschüre, die im neuen Layout des Marketingkonzepts für die Altstadt Spandau erschienen ist. Das neue Corporate Design soll sich zukünftig in allen Druckerzeugnissen wiederfinden, die gezielt dazu eingesetzt werden, die Altstadt und ihre Angebote zu bewerben.

Online finden Sie die Broschüre HIER sowie in der Rubrik Downloads.

 

21.04.2020

Neuauflage Gastroguide

Pünktlich zum Start der WM 2018 ist der neue Gastroguide der Altstadt Spandau erschienen. Er gibt einen Einblick in die gastronomische Vielfalt des Haupteinkaufszentrums. Die Initiative ging von den Gastronomen selbst aus. Mit Unterstützung der bezirklichen Wirtschaftsförderung und dem Altstadtmanagement wurde der erstmalig im Jahr 2013 herausgegebene Gastroguide grundlegend überarbeitet. Um dem Gast zielgenau gerecht zu werden, wurden gemeinsam mit umliegenden Hoteliers die gastronomischen Einrichtungen besucht, um einen direkten Eindruck erhalten zu können. Bereits nach wenigen Treffen waren die ersten Entwürfe erstellt und gemeinsam wurden die Materialien festgelegt. Neben dem handlichen Booklet für unterwegs gibt es noch speziell für die Rezeptionen einen Abreißplan mit den auf dem Altstadtplan verorteten und kurz beschriebenen Einrichtungen und einen darauf basierenden Faltplan für die Hosentasche.

Der Gastroguide ist aufgrund der hohen Nachfrage bereits in 2. Auflage vergriffen und wird aktuell im Layout des neuen Marketingkonzept für die Altstadt Spandau überarbeitet.

Online finden Sie die Broschüre HIER sowie in der Rubrik Downloads.

 

21.04.2020

5. Treffen der Gastronomen Mittwoch, 17. Juli 2018, Biergarten Lutetia, Jüdenstraße 10

1. Weitere Auflage und Anpassung Gastroguide Altstadt Spandau

2. Neuauflage vom Shoppingguide Altstadt Spandau

3. Sonstiges

Protokoll 5. Treffen der Gastronomen

21.04.2020

4. Treffen der Gastronomen Dienstag, 15. Mai 2018, Mephisto | Martha's Bar, Havelstraße 12a

zu Gast: Herr Tusche von den Wasserfreunden Spandau 04

1. Vorstellung Projekt „Altstadt Run Spandau“ durch Herrn Tusche

2. Aktueller Stand Gastroguide Altstadt Spandau

  • Beauftragung Fotograph, Layout, Druck, Verteilung

3. Neuer Termin Gastrotour mit den Hotels sowie Organisation des Rundgangs

4. Organisation weiterer Gastrotouren mit den Restaurants der Altstadt