Jetzt bewerben und Förderung erhalten Gebietsfonds-Gelder für Altstadt-Akteure
Für die Umsetzung kleinteiliger Projekte in der Altstadt Spandau stehen im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren und Quartiere“ weiterhin bis zu 10.000 € Fördermittel pro Projekt bereit. Unterstützt werden Ideen, die zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt Spandau beitragen und einen Nutzen für das Gesamtgebiet haben. Hierzu zählen bspw. neue Werbeanlagen und Markisen, Möbel für die Außengastronomie, kleinere Baumaßnahmen an der Fassade oder die Durchführung von Veranstaltungen.
Verkaufsoffene Sonntage in Berlin
Zuletzt war nicht sicher, ob die beiden für den Dezember 2020 vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage in Berlin durch die aktuelle Situation stattfinden können. Dies ist nun vom Tisch.
Damit bleiben der 6. und der 20. Dezember 2020 verkaufsoffene Sonntage in Berlin.
In der Altstadt Spandau haben viele Gewerbetreibende die Möglichkeit ihre Geschäfte unter Berücksichtigung der Hygiene– und Abstandsregeln an den Adventssonntagen zu öffnen und laden zu einem weihnachtlichen Einkaufsbummel ein.
Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Stand: 30.10.2020
Die neue Verordnung für Berlin ist am 02. November in Kraft getreten und wird bis zum 30. November 2020 gültig bleiben. Folgende Änderungen sind maßgeblich:
Geschlossen zu halten bzw. untersagt sind:
Restaurants, Bars, Kneipen, Clubs und ähnliche Einrichtungen. Erlaubt ist die Lieferung und Abholung von Speisen.
Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kinos, Messen, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, erotische Massagesalons, Freizeit- und Amateursport, Tanzstudios, Schwimmbäder, Saunen, Spaßbäder, Dampfbäder, Thermen, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Weihnachts- und Jahrmärkte
Das Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr bleibt bestehen.
Der Aufenthalt im Freien ist nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten oder ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen) erlaubt. Diese Regelung gilt nicht für Kinder bis zwölf Jahren aus einer gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe.
Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind verboten. Zwingende Dienstreisen bleiben erlaubt.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 gleichzeitig Anwesenden sind verboten. Unabhängig davon sind Konzerte, Theater-, Opern- und Konzerthausaufführungen, musikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich zuzuordnen, verboten.
Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Einkaufsstraßen und anderen belebten Straßen und Plätzen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auf Märkten und in Warteschlangen zu tragen.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist eine aus handelsüblichen Stoffen hergestellte, an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende, textile Barriere.
Für die Altstadt Spandau gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Bei der Öffnung von Verkaufsstellen, Kaufhäusern und Einkaufszentren (Malls) gilt für die Steuerung des Zutritts und zur Sicherung des Mindestabstandes ein Richtwert von maximal einer Person (Kundinnen und Kunden) pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche und Geschäftsraum. Unterschreiten die Verkaufsfläche oder der Geschäftsraum eine Größe von 10 Quadratmeter, so darf jeweils maximal eine Kundin oder ein Kunde eingelassen werden.
Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie immer hier:
Außerdem gelten folgende Hinweise zu diesen Themenfeldern:
Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen
Überbrückungshilfen des Bundes für den Mittelstand Stand: 27.10.2020
Ab sofort können Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe (September – Dezember 2020) beantragt werden.
Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?
Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten erlitten haben oder die im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % pro Monat verzeichnen mussten.
Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen.
Bei einem Umsatzrückgang von weniger als 30 % wird weiterhin keine Überbrückungshilfe ausgezahlt.
Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat
Konkret können folgende Fixkosten erstattet werden:
| Umsatzrückgang
(im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat) |
Erstattung als Überbrückungshilfe |
| Zwischen 30 % und unter 50 %
(bisher mindestens 40 %) |
40 % der förderfähigen Fixkosten |
| Zwischen 50 % und 70 % | 60 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 50 %) |
| Mehr als 70 % | 90 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 80 %) |
Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen.
Die Antragstellung erfolgt wie bisher durch einen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt.
Die Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Wie bisher ist die Antragstellung komplett digital und kann hier erfolgen.
Mund-Nasen-Bedeckung in der Altstadt Spandau Stand 26. Oktober 2020
Alle Personen, jedoch besonders symptomatische Personen, sind angehalten, Kontakte einzuschränken. Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann.
Die Maskenpflicht gilt auf Märkten, in Warteschlangen und in bisher zehn benannten Einkaufsstraßen – darunter die Altstadt Spandau.
Private Feiern wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jahrgangstreffen dürfen nach wie vor stattfinden – allerdings nur noch sehr eingeschränkt. Der Senat hat die Teilnehmerzahl für Feiern in geschlossenen Räumen auf einen Haushalt plus fünf weitere Personen begrenzt, alternativ können sich die Mitglieder zweier Haushalte beliebiger Größe treffen.
Für Zusammenkünfte im Freien wird die maximale Personenzahl auf 25 Personen verringert.
Zwischen 23 Uhr bis 6 Uhr dürfen nur noch höchstens fünf Personen gemeinsam oder zwei Haushalte zusammen im öffentlichen Raum unterwegs sein – das gilt insbesondere für Straßen, Parks und Plätze. Diese Maßnahme ist befristet bis 31. Oktober.
Die Sperrstunde von 23:00 bis 06:00 Uhr bleibt erhalten.
Für die Gastronomie heißt es wie bisher:
Sie darf bis 23 Uhr geöffnet bleiben. Buffets sind gestattet. Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden. Wer seinen Tisch verlässt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. An Tischen dürfen maximal sechs Personen mit geringem Abstand sitzen – größere Gruppen sind nicht gestattet.
Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie immer hier:
Außerdem gelten folgende Hinweise zu diesen Themenfeldern:
Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen
Corona-Virus-Update: Weitere Einschränkungen durch das Corona-Virus Stand 6. Oktober 2020
Der Senat hat weitere Einschränkungen beschlossen. Diese werden am Freitag (09.10.) veröffentlicht und treten am Samstag (10.10.) in Kraft. Die neue Verordnung wird bis vorerst 31.10.2020 Gültigkeit behalten.
Ausschank- und Verkaufsverbot für Alkohol für Gaststätten, Kneipen, Spätverkaufsstellen, Tankstellen (nur tanken) und auch normale Supermärkte
Dieses gilt täglich ab 23:00 Uhr.
Nächtliche Sperrstunde
Zwischen 23 und 6 Uhr früh dürfen sich nur fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten, oder Personen aus zwei Haushalten treffen (Es gilt ein so genanntes „Zerstreuungsgebot“)
Zwischen 23 und 6 Uhr früh müssen die meisten Geschäfte sowie Restaurants, Kneipen, Spätverkaufsstellen und Bars in Berlin künftig schließen.
Apotheken dürfen weiter Medikamente ausgeben.
Die Grenze für private Feiern in geschlossenen Räumen wird auf 10 Teilnehmer reduziert.
Der Tischzwang und der entsprechende Abstand bei der Bestuhlung und der Anordnung der Tische gilt auch bei privaten Feiern / geschlossenen Gesellschaften.
Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Das gilt für den heimischen Bereich, aber auch für angemietete Räumlichkeiten.
Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie immer hier:
Außerdem gelten folgende Hinweise zu diesen Themenfeldern:
Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen
Alternativen für den Spandauer Weihnachtsmarkt
Auf einen Besuch des Weihnachtsmarktes muss in diesem Jahr nicht verzichtet werden. In Absprache mit dem Gesundheitsamt wurde das gewohnte weihnachtliche Treiben in der Altstadt entzerrt und auf drei alternative Standorte verteilt. Auf der Zitadelle Spandau finden Händler, Kunsthandwerker und gastronomische Anbieter mit über 70 Ständen, historischen Fahrgeschäften und einer Eislaufbahn einen neuen Platz. Auch die beliebte Weihnachtskrippe mit lebenden Schafen wird aufgebaut. Weihnachtlich geschmückte und illuminierte Tannen sowie die Beleuchtung der historischen Gebäude machen die Zitadelle zu einem besonderen Standort und lassen vor historischer Kulisse weihnachtliche Stimmung aufkommen. In der Altstadt selbst wird auf dem Markt wieder der traditionelle Weihnachtsbaum aus dem Fichtelgebirge aufgestellt und von sechs bis sieben Marktständen umringt, so dass hier ein Markt in verkleinerter Form stattfinden wird. Und wer es lieber turbulenter mag: der bekannte Weihnachtsmarkt-Rummel vor dem Rathausvorplatz zieht in diesem Jahr auf das alte Postgelände und bietet dort Fahrgeschäfte für Jung und Alt an.
Weihnachtsmarkt Zitadelle Spandau
Am Juliusturm 87, 13597 Berlin
23. November bis 23. Dezember 2020
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 14 bis 20 Uhr
Freitag von 14 bis 22 Uhr
Samstag von 12 bis 22 Uhr
Sonntag von 12 bis 20 Uhr
Eintritt frei
Nähere Infos unter: https://partner-fuer-spandau.de/veranstaltungen/weihnachtsmarkt-zitadelle-spandau/244
Family-Light-Wonderland auf dem alten Postgelände
14. November bis 27. Dezember 2020
Öffnungszeiten: von 14 bis 22 Uhr
Neue Ideen für die Altstadt Sichern Sie sich bis zu 10.000 € für Ihre Projektidee
Sie überlegen schon seit längerem Ihre Werbeanlage zu erneuern, sich neue Tische und Stühle für Ihre Außengastronomie zuzulegen oder mit weiteren Mitstreitern ein Fest in der Altstadt zu organisieren? Dann nutzen Sie die Chance und bewerben sich noch bis zum 15. September um Fördermittel aus dem Gebietsfonds Altstadt Spandau. Gefördert werden Projekte die zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt beitragen und einen Nutzen für das Gesamtgebiet haben. Die einzige Bedingung: Sie bringen die Hälfte der Kosten auf, der Gebietsfonds gibt die andere Hälfte
dazu.
Einen Überblick über die bisher geförderten Projekte sowie Informationen zum Förderverfahren finden Sie unter der Rubrik Gebietsfonds. Oder Sie schauen zu unseren Sprechzeiten persönlich in unserem Büro vorbei und lassen sich von uns beraten. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich.
Kontakt Altstadtmanagment Spandau
Update Corona-Krise: Lockerungen für die Gastronomie Stand 21. Juli 2020
Der Senat hat weitere Lockerungen bei der Eindämmung des Corona-Virus beschlossen.
Maßgeblich für die Gastronomie: § 5 (6)
In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen sowie sitzend an Theken und Tresen verzehrt werden.
Die Bestuhlung ist so vorzunehmen, dass zwischen Personen, die nicht unter die Ausnahme des § 1 Absatz 3 fallen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Abweichend von Satz 2 sowie § 1 Absatz 2 Satz 1 dürfen Gruppen von bis zu sechs Personen mit weniger als 1,5 Metern Abstand untereinander an einem Tisch sitzen. Im Freien kann der Mindestabstand nach Satz 2 unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen sichergestellt ist.
Im Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten. Ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime ist sicherzustellen.