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Aktuelles

09.09.2020

Neue Ausgabe der Altstadtzeitung erschienen

Am 9. September erschien die 17. Ausgabe unserer Stadtteilzeitung „Neues aus der Altstadt“ als Beilage im Spandauer Volksblatt. Themenschwerpunkte sind die Bauarbeiten auf dem Reformationsplatzt, die Bürgerbeteiligung zur Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und die Ankündigung der Baustellenführung anlässlich des Tages des offenen Denkmals.

Den Link zum Download der Ausgabe finden Sie HIER.

04.09.2020

Alternativen für den Spandauer Weihnachtsmarkt

Auf einen Besuch des Weihnachtsmarktes muss in diesem Jahr nicht verzichtet werden. In Absprache mit dem Gesundheitsamt wurde das gewohnte weihnachtliche Treiben in der Altstadt entzerrt und auf drei alternative Standorte verteilt. Auf der Zitadelle Spandau finden Händler, Kunsthandwerker und gastronomische Anbieter mit über 70 Ständen, historischen Fahrgeschäften und einer Eislaufbahn einen neuen Platz. Auch die beliebte Weihnachtskrippe mit lebenden Schafen wird aufgebaut. Weihnachtlich geschmückte und illuminierte Tannen sowie die Beleuchtung der historischen Gebäude machen die Zitadelle zu einem besonderen Standort und lassen vor historischer Kulisse weihnachtliche Stimmung aufkommen. In der Altstadt selbst wird auf dem Markt wieder der traditionelle Weihnachtsbaum aus dem Fichtelgebirge aufgestellt und von sechs bis sieben Marktständen umringt, so dass hier ein Markt in verkleinerter Form stattfinden wird. Und wer es lieber turbulenter mag: der bekannte Weihnachtsmarkt-Rummel vor dem Rathausvorplatz zieht in diesem Jahr auf das alte Postgelände und bietet dort Fahrgeschäfte für Jung und Alt an.

Weihnachtsmarkt Zitadelle Spandau

Am Juliusturm 87, 13597 Berlin

23. November bis 23. Dezember 2020

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 14 bis 20 Uhr
Freitag von 14 bis 22 Uhr
Samstag von 12 bis 22 Uhr
Sonntag von 12 bis 20 Uhr

Eintritt frei

Nähere Infos unter: https://partner-fuer-spandau.de/veranstaltungen/weihnachtsmarkt-zitadelle-spandau/244

Family-Light-Wonderland auf dem alten Postgelände

14. November bis 27. Dezember 2020

Öffnungszeiten: von 14 bis 22 Uhr

 

31.08.2020

Baustellenrundgang über den Reformationsplatz Tag des offenen Denkmals 2020

Am zweiten Wochenende im September wird auch in diesem Jahr der Tag des offenen Denkmals veranstaltet. Anlässlich dieses Ereignisses findet am Sonntag, den 13. September eine Baustellenführung über den Reformationsplatz statt. Der für die Baumaßnahme zuständige Kontaktarchitekt Georg Wasmuth wird interessierte Besucher über die Baustelle führen und Auskunft über dessen wechselvolle Entstehungsgeschichte sowie die aktuellen Baumaßnahmen geben. Der Platz wird seit Sommer diesen Jahres im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren und Quartiere“ umgebaut.

Es wird insgesamt zwei Führungen geben – eine um 11.00 Uhr und eine um 13.00 Uhr. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung beim Altstadtmanagement Spandau notwendig.

Tag des offenen Denkmals

Baustellenführung über den Reformationsplatz

Wann: Sonntag, 13. September 2020

Treffpunkt: vor dem Eingang der St. Nikolai-Kirche

Zeit: jeweils 11 Uhr und 13 Uhr

ACHTUNG: geändertes Datum und Zeiten ggü. den Angaben im offiziellen Programmheft

Sollten Sie Interesse haben, an einer der beiden Führungen teilzunehmen, schreiben Sie uns gerne unter Angabe der gewünschten Uhrzeit und Teilnehmeranzahl eine Mail an info@altstadtmanagement-spandau.de oder nehmen Sie telefonisch unter 030 / 35 10 22 70 Kontakt mit uns auf.

13.08.2020

Ihre Meinung ist gefragt! Bürgerbeteiligung zur ISEK-Fortschreibung

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) bildet die Grundlage für den laufenden Entwicklungsprozess der Altstadt Spandau. Nach nunmehr fünf Jahren werden das Konzept und seine Zielsetzungen einer Überprüfung unterzogen und fortgeschrieben.

Dazu möchten wir Ihre Meinung hören! Am 11. August sind wir an unserem Informationsstand auf dem Markt in der Spandauer Altstadt bereits mit vielen interessierten Bürgern persönlich ins Gespräch gekommen und konnten zahlreiche Ideen und Anregungen sammeln. Für all diejenigen, die an dem Tag nicht vor Ort sein konnten, besteht nun die Möglichkeit sich online durch das Ausfüllen eines Fragebogens einzubringen.

Der Fragebogen ist HIER abrufbar.

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Fragebogen an info@altstadtmanagement-spandau.de oder werfen diesen in den Briefkasten an unserem Vor-Ort-Büro in der Mönchstraße 8.

Einsendeschluss ist der 25. August 2020.

12.08.2020

Neue Ideen für die Altstadt Sichern Sie sich bis zu 10.000 € für Ihre Projektidee

Sie überlegen schon seit längerem Ihre Werbeanlage zu erneuern, sich neue Tische und Stühle für Ihre Außengastronomie zuzulegen oder mit weiteren Mitstreitern ein Fest in der Altstadt  zu organisieren? Dann nutzen Sie die Chance und bewerben sich noch bis zum 15. September um Fördermittel aus dem Gebietsfonds Altstadt Spandau. Gefördert werden Projekte die zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt beitragen und einen Nutzen für das Gesamtgebiet haben. Die einzige Bedingung: Sie bringen die Hälfte der Kosten auf, der Gebietsfonds gibt die andere Hälfte
dazu.

Einen Überblick über die bisher geförderten Projekte sowie Informationen zum Förderverfahren finden Sie unter der Rubrik Gebietsfonds. Oder Sie schauen zu unseren Sprechzeiten persönlich in unserem Büro vorbei und lassen sich von uns beraten. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich.

Kontakt Altstadtmanagment Spandau

 

 

07.08.2020

Wir werfen einen Blick auf die Altstadt! Bürgerbeteiligung zur ISEK-Fortschreibung

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) bildet die Grundlage für den laufenden Entwicklungsprozess der Altstadt Spandau. Nach nunmehr fünf Jahren werden das Konzept und seine Zielsetzungen einer Überprüfung unterzogen und fortgeschrieben.

Dazu möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen! Teilen Sie uns Ihre Ideen vor Ort mit und nutzen Sie die Chance, sich zu informieren und einzubringen.

Dazu stehen wir am kommenden Dienstag (11. August) von 11-15 Uhr mit einem Informationsstand auf dem Havelländischen Land- und Bauernmarkt auf dem Markt in der Spandauer Altstadt. Vertreter vom Stadtentwicklungsamt, Altstadtmanagement sowie der Altstadtvertretung freuen sich auf einen regen Austausch mit Ihnen!

24.07.2020

Update Corona-Krise: Lockerungen für die Gastronomie Stand 21. Juli 2020

Der Senat hat weitere Lockerungen bei der Eindämmung des Corona-Virus beschlossen.

Eindämmungsverordnung

 

Maßgeblich für die Gastronomie: § 5 (6)

In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen sowie sitzend an Theken und Tresen verzehrt werden.
Die Bestuhlung ist so vorzunehmen, dass zwischen Personen, die nicht unter die Ausnahme des § 1 Absatz 3 fallen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Abweichend von Satz 2 sowie § 1 Absatz 2 Satz 1 dürfen Gruppen von bis zu sechs Personen mit weniger als 1,5 Metern Abstand untereinander an einem Tisch sitzen. Im Freien kann der Mindestabstand nach Satz 2 unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen sichergestellt ist.
Im Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten. Ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime ist sicherzustellen.

09.07.2020

Überbrückungshilfen des Bundes für den Mittelstand Stand: 09.07.2020

Der Bund hat eine erweiterte Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, beschlossen.

Eckpunkte Überbückungshilfe:

– Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren

– Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen: Der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 ist zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen

– Die Förderung betriftt die Monate Juni, Juli und August 2020. Die Überbrückungshilfe gewährt in diesem Zeitraum einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von:

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 50 Prozent bei Einbruch zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent bei Einbruch zwischen 40 und unter 50 Prozent

– Maximalförderung: 150.000 Euro

Das Antragsportal des Bundes ist nun geöffnet und kann lediglich durch beauftragte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer genutzt werden. Dazu ist eine entsprechende Registrierung zur Erstellung eines Nutzerkontos auf dem Portal des BMWi notwendig. Im Anschluss wird per Post eine PIN, die zur Antragstellung erforderlich ist, versandt. Das 2-stufige Authentifizierungsverfahren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Ab Freitag, 10. Juli soll dann die Antragstellung möglich sein.

Außerdem ist eine Service-Hotline bei auftretenden Fragen geschaltet:

+49 521 5603189-179 sowie unter der Mail de-hl-ueberbrueckung@kpmg.com

Zuständige Stelle für die Antragsbearbeitung, Prüfung und Bewilligung wird wieder die Investitionsbank Berlin (IBB) sein.

Zur Vorbereitung der Anträge und zur Abklärung von Fragen sollten sich potentielle Antragssteller/innen daher alsbald möglich mit ihren Steuerberatern in Verbindung setzen und ein Beratungsgespräch vereinbaren.

 

29.06.2020

Erlass Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten Stand: 29.06.2020

Als Unterstützung der Spandauer Gastronomen hat das Bezirksamt den Erlass von Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten beschlossen.

Für bereits erlaubte Sondernutzungen können die Gebühren auf Antrag erstattet werden.

Wurde die Sondernutzungsgebühr für eine genehmigte Schankfläche bereits vorab in voller Höhe für das ganze Jahr 2020 gezahlt, erfolgt eine Erstattung für 9,5 Monate (Stichtag: 15.03.2020), ansonsten anteilig für die bereits bezahlten Monate, die zwischen den 15.03.2020 und 31.12.2020 liegen.

Die Sondernutzungsgebühr für neu genehmigte Schankflächen wird bis zum 31.12.2020 ebenfalls auf Antrag erlassen.

Diese Regelung gilt analog für Schankflächen in Grünananlagen.

Der formlose Antrag kann bis zum 31.12.2020 per Mail gestellt werden: sga@ba-spandau.berlin.de

Die Pressemitteilung des Bezirkes finden Sie hier HIER.

24.06.2020

Update Corona-Krise: Lockerungen der Eindämmungsverordnung Stand: 23. Juni 2020

Der Senat hat weitere Lockerungen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Diese gelten ab Samstag, 26. Juni 2020.

Eindämmungsverordnung

Auslegungshilfe

Grundsätzlich gilt: die Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.

Die Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte oder fünf Personen werden aufgehoben. Beliebig viele Menschen aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich treffen, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Schutz- und Hygienekonzept:
Die Verantwortlichen für Veranstaltungen, für Betriebe oder andere Einrichtungen, also z.B. für Gaststätten, Hotels, Verkaufsstellen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Vergnügungsstätten, Stiftungen, Informations- und Beratungsstellen, Bildungsangebote und ähnliche Einrichtungen sowie Vereine, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen müssen entsprechend der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen.

Anwesenheitsdokumentation:
Anwesenheitsdokumentationen müssen unter anderem für Veranstaltungen, Gaststätten, Hotels, Spielhallen und ähnliches, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Dienstleistungsgewerbe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, für den Sportbetrieb und für Hochschulen im Präsenzbetrieb sowie für private oder familiäre Veranstaltungen mit mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen geführt werden.

Muster Kontaktdatenerfassung

Mund-Nasen-Bedeckung:
Sie ist zu tragen im ÖPNV, in Flughäfen oder Bahnhöfen, in Einzelhandelsgeschäften aller Art, in Gaststätten, in Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern und ähnlichen Einrichtungen, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in Sportanlagen oder Fitnessstudios (nicht beim Sport selbst).

Ausnahmen gibt es unter anderem für Kinder unter sechs Jahren und für Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Hier kann bei Nichteinhaltung ein Bußgeld zwischen 50 und 500 € fällig werden, auch im ÖPNV.

Weitere Hygiene- und Schutzregeln für besondere Bereiche (Auswahl):

  • In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden.
  • Bei Versammlungen bedarf es eines Schutz- und Hygienekonzeptes, Abstände müssen eingehalten werden.
  • In Verkaufsstellen darf sich nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten.
  • In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen verzehrt werden.
  • Sport darf kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden.

Personenobergrenzen bei Veranstaltungen:
Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 Personen sind weiterhin bis einschließlich 31. August verboten.

Vom 1. September bis zum Ablauf des 24. Oktober sind Veranstaltungen im Freien weiterhin mit mehr als 5.000 Personen verboten.

In geschlossenen Räumen gilt folgendes Stufenmodell:

bis einschließlich 31. Juli sind Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen verboten.

Vom 1. August bis 31. August sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen verboten.
Vom 1. September bis Ablauf des 30. September sind Veranstaltungen mit mehr als 750 Personen verboten.
Vom 1. Oktober bis zum Ablauf des 24. Oktober sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen verboten.

Private und familiäre Veranstaltungen dürfen künftig mit denselben Personenobergrenzen stattfinden, also z.B. bis Ende Juli mit bis zu 300 Personen.

Verbote:
Tanzlustbarkeiten, Tanzveranstaltungen und ähnliches, Saunen, Dampfbäder und ähnliches, die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt sind untersagt.