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Aktuelles

22.01.2021

Engagement zahlt sich aus Fördermöglichkeiten über den Gebietsfonds im Jahr 2021

Auch im Jahr 2021 besteht wieder die Möglichkeit, sich kleinere und größere Projekte und Aktionen anteilig über den Gebietsfonds fördern zu lassen. Hierzu stehen erneut bis zu 10.000 € Fördermittel zur Verfügung – nach Auslaufen des Programmes „Städtebaulicher Denkmalschutz“ nun aus dem Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“.

Dabei sind Ihren Ideen keine Grenzen gesetzt. Die Organisation eines Festes mit anderen Händlern und Vereinen ist ebenso förderfähig wie die Erneuerung von Schaufenstern, Markisen und Werbeanlagen am eigenen Ladengeschäft oder die Neugestaltung von Außengastronomieflächen mit Sonnenschirmen, Stühlen und Tischen. Voraussetzung ist, dass das Projekt zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt Spandau beiträgt und einen Nutzen für das Gesamtgebiet hat.

Bis zum 15. Februar 2021 haben Interessierte Zeit, ihre Ideen und Vorschläge beim Altstadtmanagement Spandau einzureichen. Über die Bewertung und Auswahl der Projekte entscheidet eine Jury aus lokalen Akteuren. Die einzige Bedingung: Sie bringen die Hälfte der Kosten auf, der Gebietsfonds gibt die andere Hälfte dazu.

Weitere Infos erhalten Sie unter der Rubrik Gebietsfonds. Dort besteht auch die Möglichkeit die entsprechenden Anträge herunterzuladen.

Wir leisten gerne Unterstützung bei der Antragstellung und beraten Sie zur Förderfähigkeit Ihrer Projektidee.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

22.12.2020

Altstadtplenum 2020 – digital!

Das Altstadtplenum ist die zentrale Plattform für Beteiligung, Diskussion und Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren in der Altstadt.
Bereits seit 2015 wird das Plenum alljährlich von Bezirksamt und Altstadtmanagement einberufen – meist im November – um über die im vergangenen Jahr durchgeführten Projekte zu berichten, ausgewählte Themen zu vertiefen und einen Ausblick auf das kommende Jahr zu geben.

Leider kann das Altstadtplenum 2020 nicht als klassische Präsenzveranstaltung stattfinden. Grund hierfür sind die weitreichenden Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Doch auch in dieser schwierigen Situation ist es wichtig, dass Sie Einblick in das Geschehen der Altstadt erhalten. Ihre Fragen und Meinungen sind von Bedeutung für eine gesunde Entwicklung des Spandauer Zentrums.

Die untenstehende Präsentation gibt einen Überblick über die Themen dieses und des nächsten Jahres. Darüber hinaus stehen Ihnen zwei Videoclips zur Verfügung, welche noch einmal näher über besonders wichtige Projekte in der Altstadt berichten: Die bereits laufende Umgestaltung des Reformationsplatzes und die in den kommenden Jahren anlaufende Neugestaltung des Marktes.

 

Präsentation 6. Altstadtplenum

Videoclip: Reformationsplatz

Videoclip: Marktplatz


Anschließend sind Sie gefragt: Äußern Sie gerne Fragen, Lob, Kritik und Anmerkungen aller Art! Hierfür gibt es zahlreiche Möglichkeiten:

Zeit zur Beteiligung haben Sie bis zum 31.01.2021. Bitte beachten Sie die eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit und die Sprechstundenpause im Vor-Ort-Büro zwischen dem 21. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

02.12.2020

Verkaufsoffene Sonntage in Berlin

Zuletzt war nicht sicher, ob die beiden für den Dezember 2020 vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage in Berlin durch die aktuelle Situation stattfinden können. Dies ist nun vom Tisch.

Damit bleiben der 6. und der 20. Dezember 2020 verkaufsoffene Sonntage in Berlin.

In der Altstadt Spandau haben viele Gewerbetreibende die Möglichkeit ihre Geschäfte unter Berücksichtigung der Hygiene– und Abstandsregeln an den Adventssonntagen zu öffnen und laden zu einem weihnachtlichen Einkaufsbummel ein.

19.11.2020

„Neues aus der Altstadt“ – Ausgabe November 2020

Die aktuelle Ausgabe der Stadtteilzeitung „Neues aus der Altstadt“ ist am 18. November als Beilage im Spandauer Volksblatt erschienen und steht nun auch auf unserer Webseite zum Download zur Verfügung.

Themen sind u.a. ein Rückblick auf den Gebietsfonds im Jahr 2020, ein Bericht über die fortschreitenden Bauarbeiten am Reformationsplatz, ein Portrait vom Verein Mitternachtssport e.V. und Informationen zur Solarpotenzialstudie der Altstadt Spandau. Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre!

Klicken Sie HIER.

10.11.2020

Baumaßnahme auf dem Rathausvorplatz

Bei der Baustelle auf dem Rathausvorplatz handelt es sich um eine Maßnahme der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).

Der Bereich musste aufgrund einer Havarie durch einen Trinkwasserrohrbruch abgesperrt werden. Große Teile des Gehwegs am Treppenausgang sind unterspült. Davon ist auch die stark frequentierte Bushaltestelle betroffen.

Als Sofortmaßnahme wurde der Bereich gesperrt, um einer Gefährdung für Nutzer der Flächen präventiv vorzubeugen.

Zur Verdichtung des Erdreichs wird sowohl der Bereich vor und neben dem Ausgang als auch der Bushaltestellenbereich aufgegraben. Der weiträumig eingezäunte Bereich wird als Lager- und Rangierfläche für die großen Baustellenfahrzeuge genutzt.

Der Wochenmarkt muss nicht ausfallen. Dieser konnte kurzfristig und unbürokratisch in die Mitte der Altstadt auf den Markt umziehen.

Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie kann es auf der Baustelle zu Verzögerungen kommen.

05.11.2020

Musterflächen

Nahe des Pflanzbeetes auf der Südseite der St. Nikolai-Kirche wurden Musterflächen angelegt, um die Funktion und Wirkung der zukünftigen Pflasterung zu prüfen.

Die Steinmischung für das Kleinpflaster setzt sich aus den ehemaligen vor Ort verlegten sowie neuen Steinen zusammen. Durch die Mischung soll ein gleichmäßiges Erscheinungsbild erzielt werden.

Für das später befahrbare Pflaster am süd-westlichen Abschnitt des Reformationsplatzes wurde die Verlegeform der neuen Pflastersteine getestet. Diese werden in einem Winkel von 30 Grad verbaut, um keine großen Zwischenräume entstehen zu lassen.

Teil der Farbabstimmung ist die Verfugung. Beide Pflasterungen werden mit einem anthrazit-farbendem Material verfüllt. Eine graue oder hellgraue Variante wurde ausgeschlossen.

Das Ergebnis der Prüfung der Verlegemuster wurde mit der Denkmalpflege abgestimmt.

03.11.2020

Zehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Stand: 30.10.2020

Die neue Verordnung für Berlin ist am 02. November in Kraft getreten und wird bis zum 30. November 2020 gültig bleiben. Folgende Änderungen sind maßgeblich:

Geschlossen zu halten bzw. untersagt sind:
Restaurants, Bars, Kneipen, Clubs und ähnliche Einrichtungen. Erlaubt ist die Lieferung und Abholung von Speisen.

Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kinos, Messen, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, erotische Massagesalons, Freizeit- und Amateursport, Tanzstudios,  Schwimmbäder, Saunen, Spaßbäder, Dampfbäder, Thermen, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Weihnachts- und Jahrmärkte

Das Alkoholverkaufsverbot zwischen 23 und 6 Uhr bleibt bestehen.

Der Aufenthalt im Freien ist nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten oder ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen) erlaubt. Diese Regelung gilt nicht für Kinder bis zwölf Jahren aus einer gemeinsamen Betreuungs- und Unterrichtsgruppe.

Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind verboten. Zwingende Dienstreisen bleiben erlaubt.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 gleichzeitig Anwesenden sind verboten. Unabhängig davon sind Konzerte, Theater-, Opern- und Konzerthausaufführungen, musikalische und künstlerische Darbietungen vor körperlich anwesenden Publikum einschließlich Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen, die dem Kultur-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich zuzuordnen, verboten.

Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Einkaufsstraßen und anderen belebten Straßen und Plätzen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auf Märkten und in Warteschlangen zu tragen.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist eine aus handelsüblichen Stoffen hergestellte, an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende, textile Barriere.

Für die Altstadt Spandau gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Bei der Öffnung von Verkaufsstellen, Kaufhäusern und Einkaufszentren (Malls) gilt für die Steuerung des Zutritts und zur Sicherung des Mindestabstandes ein Richtwert von maximal einer Person (Kundinnen und Kunden) pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche und Geschäftsraum. Unterschreiten die Verkaufsfläche oder der Geschäftsraum eine Größe von 10 Quadratmeter, so darf jeweils maximal eine Kundin oder ein Kunde eingelassen werden.

 

Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie immer hier:

VERORDNUNG

Außerdem gelten folgende Hinweise zu diesen Themenfeldern:

Abstands- und Hygieneregeln

Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen

Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen

Veranstaltungen, Versammlungen und Kulturleben

27.10.2020

Überbrückungshilfen des Bundes für den Mittelstand Stand: 27.10.2020

Ab sofort können Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe (September – Dezember 2020) beantragt werden.

Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten erlitten haben oder die im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % pro Monat verzeichnen mussten.

Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen.

Bei einem Umsatzrückgang von weniger als 30 % wird weiterhin keine Überbrückungshilfe ausgezahlt.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat

Konkret können folgende Fixkosten erstattet werden:

Umsatzrückgang

(im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat)

Erstattung als Überbrückungshilfe
Zwischen 30 % und unter 50 %

(bisher mindestens 40 %)

40 % der förderfähigen Fixkosten
Zwischen 50 % und 70 % 60 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 50 %)
Mehr als 70 % 90 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 80 %)

Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen.

Die Antragstellung erfolgt wie bisher durch einen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt.

Die Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Wie bisher ist die Antragstellung komplett digital und kann hier erfolgen.

 

 

26.10.2020

Mund-Nasen-Bedeckung in der Altstadt Spandau Stand 26. Oktober 2020

Alle Personen, jedoch besonders symptomatische Personen, sind angehalten, Kontakte einzuschränken. Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann.

Die Maskenpflicht gilt auf Märkten, in Warteschlangen und in bisher zehn benannten Einkaufsstraßen – darunter die Altstadt Spandau.

Private Feiern wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jahrgangstreffen dürfen nach wie vor stattfinden – allerdings nur noch sehr eingeschränkt. Der Senat hat die Teilnehmerzahl für Feiern in geschlossenen Räumen auf einen Haushalt plus fünf weitere Personen begrenzt, alternativ können sich die Mitglieder zweier Haushalte beliebiger Größe treffen.

Für Zusammenkünfte im Freien wird die maximale Personenzahl auf 25 Personen verringert.

Zwischen 23 Uhr bis 6 Uhr dürfen nur noch höchstens fünf Personen gemeinsam oder zwei Haushalte zusammen im öffentlichen Raum unterwegs sein – das gilt insbesondere für Straßen, Parks und Plätze. Diese Maßnahme ist befristet bis 31. Oktober.

Die Sperrstunde von 23:00 bis 06:00 Uhr bleibt erhalten.

Für die Gastronomie heißt es wie bisher:
Sie darf bis 23 Uhr geöffnet bleiben. Buffets sind gestattet. Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden. Wer seinen Tisch verlässt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. An Tischen dürfen maximal sechs Personen mit geringem Abstand sitzen – größere Gruppen sind nicht gestattet.

 

Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie immer hier:

VERORDNUNG

Außerdem gelten folgende Hinweise zu diesen Themenfeldern:

Abstands- und Hygieneregeln

Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen

Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen

Veranstaltungen, Versammlungen und Kulturleben

08.10.2020

Corona-Virus-Update: Weitere Einschränkungen durch das Corona-Virus Stand 6. Oktober 2020

Der Senat hat weitere Einschränkungen beschlossen. Diese werden am Freitag (09.10.) veröffentlicht und treten am Samstag (10.10.) in Kraft. Die neue Verordnung wird bis vorerst 31.10.2020 Gültigkeit behalten.

Ausschank- und Verkaufsverbot für Alkohol für Gaststätten, Kneipen, Spätverkaufsstellen, Tankstellen (nur tanken) und auch normale Supermärkte
Dieses gilt täglich ab 23:00 Uhr.

Nächtliche Sperrstunde
Zwischen 23 und 6 Uhr früh dürfen sich nur fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten, oder Personen aus zwei Haushalten treffen (Es gilt ein so genanntes „Zerstreuungsgebot“)
Zwischen 23 und 6 Uhr früh müssen die meisten Geschäfte sowie Restaurants, Kneipen, Spätverkaufsstellen und Bars in Berlin künftig schließen.

Apotheken dürfen weiter Medikamente ausgeben.

Die Grenze für private Feiern in geschlossenen Räumen wird auf 10 Teilnehmer reduziert.

Der Tischzwang und der entsprechende Abstand bei der Bestuhlung und der Anordnung der Tische gilt auch bei privaten Feiern / geschlossenen Gesellschaften.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Das gilt für den heimischen Bereich, aber auch für angemietete Räumlichkeiten.

 

Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie immer hier:

VERORDNUNG

Außerdem gelten folgende Hinweise zu diesen Themenfeldern:

Abstands- und Hygieneregeln

Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen

Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen

Veranstaltungen, Versammlungen und Kulturleben