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Überbrückungshilfen des Bundes für den MittelstandStand: 09.07.2020

Der Bund hat eine erweiterte Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, beschlossen.

Eckpunkte Überbückungshilfe:

– Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren

– Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen: Der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 ist zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen

– Die Förderung betriftt die Monate Juni, Juli und August 2020. Die Überbrückungshilfe gewährt in diesem Zeitraum einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von:

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 50 Prozent bei Einbruch zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent bei Einbruch zwischen 40 und unter 50 Prozent

– Maximalförderung: 150.000 Euro

Das Antragsportal des Bundes ist nun geöffnet und kann lediglich durch beauftragte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer genutzt werden. Dazu ist eine entsprechende Registrierung zur Erstellung eines Nutzerkontos auf dem Portal des BMWi notwendig. Im Anschluss wird per Post eine PIN, die zur Antragstellung erforderlich ist, versandt. Das 2-stufige Authentifizierungsverfahren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Ab Freitag, 10. Juli soll dann die Antragstellung möglich sein.

Außerdem ist eine Service-Hotline bei auftretenden Fragen geschaltet:

+49 521 5603189-179 sowie unter der Mail de-hl-ueberbrueckung@kpmg.com

Zuständige Stelle für die Antragsbearbeitung, Prüfung und Bewilligung wird wieder die Investitionsbank Berlin (IBB) sein.

Zur Vorbereitung der Anträge und zur Abklärung von Fragen sollten sich potentielle Antragssteller/innen daher alsbald möglich mit ihren Steuerberatern in Verbindung setzen und ein Beratungsgespräch vereinbaren.