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Aktuelles

27.10.2020

Überbrückungshilfen des Bundes für den Mittelstand Stand: 27.10.2020

Ab sofort können Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe (September – Dezember 2020) beantragt werden.

Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten erlitten haben oder die im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % pro Monat verzeichnen mussten.

Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen.

Bei einem Umsatzrückgang von weniger als 30 % wird weiterhin keine Überbrückungshilfe ausgezahlt.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat

Konkret können folgende Fixkosten erstattet werden:

Umsatzrückgang

(im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat)

Erstattung als Überbrückungshilfe
Zwischen 30 % und unter 50 %

(bisher mindestens 40 %)

40 % der förderfähigen Fixkosten
Zwischen 50 % und 70 % 60 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 50 %)
Mehr als 70 % 90 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 80 %)

Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen.

Die Antragstellung erfolgt wie bisher durch einen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt.

Die Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Wie bisher ist die Antragstellung komplett digital und kann hier erfolgen.

 

 

26.10.2020

Mund-Nasen-Bedeckung in der Altstadt Spandau Stand 26. Oktober 2020

Alle Personen, jedoch besonders symptomatische Personen, sind angehalten, Kontakte einzuschränken. Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann.

Die Maskenpflicht gilt auf Märkten, in Warteschlangen und in bisher zehn benannten Einkaufsstraßen – darunter die Altstadt Spandau.

Private Feiern wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jahrgangstreffen dürfen nach wie vor stattfinden – allerdings nur noch sehr eingeschränkt. Der Senat hat die Teilnehmerzahl für Feiern in geschlossenen Räumen auf einen Haushalt plus fünf weitere Personen begrenzt, alternativ können sich die Mitglieder zweier Haushalte beliebiger Größe treffen.

Für Zusammenkünfte im Freien wird die maximale Personenzahl auf 25 Personen verringert.

Zwischen 23 Uhr bis 6 Uhr dürfen nur noch höchstens fünf Personen gemeinsam oder zwei Haushalte zusammen im öffentlichen Raum unterwegs sein – das gilt insbesondere für Straßen, Parks und Plätze. Diese Maßnahme ist befristet bis 31. Oktober.

Die Sperrstunde von 23:00 bis 06:00 Uhr bleibt erhalten.

Für die Gastronomie heißt es wie bisher:
Sie darf bis 23 Uhr geöffnet bleiben. Buffets sind gestattet. Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden. Wer seinen Tisch verlässt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. An Tischen dürfen maximal sechs Personen mit geringem Abstand sitzen – größere Gruppen sind nicht gestattet.

 

Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie immer hier:

VERORDNUNG

Außerdem gelten folgende Hinweise zu diesen Themenfeldern:

Abstands- und Hygieneregeln

Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen

Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen

Veranstaltungen, Versammlungen und Kulturleben

08.10.2020

Corona-Virus-Update: Weitere Einschränkungen durch das Corona-Virus Stand 6. Oktober 2020

Der Senat hat weitere Einschränkungen beschlossen. Diese werden am Freitag (09.10.) veröffentlicht und treten am Samstag (10.10.) in Kraft. Die neue Verordnung wird bis vorerst 31.10.2020 Gültigkeit behalten.

Ausschank- und Verkaufsverbot für Alkohol für Gaststätten, Kneipen, Spätverkaufsstellen, Tankstellen (nur tanken) und auch normale Supermärkte
Dieses gilt täglich ab 23:00 Uhr.

Nächtliche Sperrstunde
Zwischen 23 und 6 Uhr früh dürfen sich nur fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten, oder Personen aus zwei Haushalten treffen (Es gilt ein so genanntes „Zerstreuungsgebot“)
Zwischen 23 und 6 Uhr früh müssen die meisten Geschäfte sowie Restaurants, Kneipen, Spätverkaufsstellen und Bars in Berlin künftig schließen.

Apotheken dürfen weiter Medikamente ausgeben.

Die Grenze für private Feiern in geschlossenen Räumen wird auf 10 Teilnehmer reduziert.

Der Tischzwang und der entsprechende Abstand bei der Bestuhlung und der Anordnung der Tische gilt auch bei privaten Feiern / geschlossenen Gesellschaften.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Das gilt für den heimischen Bereich, aber auch für angemietete Räumlichkeiten.

 

Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie immer hier:

VERORDNUNG

Außerdem gelten folgende Hinweise zu diesen Themenfeldern:

Abstands- und Hygieneregeln

Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen

Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen

Veranstaltungen, Versammlungen und Kulturleben

09.09.2020

Neue Ausgabe der Altstadtzeitung erschienen

Am 9. September erschien die 17. Ausgabe unserer Stadtteilzeitung „Neues aus der Altstadt“ als Beilage im Spandauer Volksblatt. Themenschwerpunkte sind die Bauarbeiten auf dem Reformationsplatzt, die Bürgerbeteiligung zur Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) und die Ankündigung der Baustellenführung anlässlich des Tages des offenen Denkmals.

Den Link zum Download der Ausgabe finden Sie HIER.

04.09.2020

Alternativen für den Spandauer Weihnachtsmarkt

Auf einen Besuch des Weihnachtsmarktes muss in diesem Jahr nicht verzichtet werden. In Absprache mit dem Gesundheitsamt wurde das gewohnte weihnachtliche Treiben in der Altstadt entzerrt und auf drei alternative Standorte verteilt. Auf der Zitadelle Spandau finden Händler, Kunsthandwerker und gastronomische Anbieter mit über 70 Ständen, historischen Fahrgeschäften und einer Eislaufbahn einen neuen Platz. Auch die beliebte Weihnachtskrippe mit lebenden Schafen wird aufgebaut. Weihnachtlich geschmückte und illuminierte Tannen sowie die Beleuchtung der historischen Gebäude machen die Zitadelle zu einem besonderen Standort und lassen vor historischer Kulisse weihnachtliche Stimmung aufkommen. In der Altstadt selbst wird auf dem Markt wieder der traditionelle Weihnachtsbaum aus dem Fichtelgebirge aufgestellt und von sechs bis sieben Marktständen umringt, so dass hier ein Markt in verkleinerter Form stattfinden wird. Und wer es lieber turbulenter mag: der bekannte Weihnachtsmarkt-Rummel vor dem Rathausvorplatz zieht in diesem Jahr auf das alte Postgelände und bietet dort Fahrgeschäfte für Jung und Alt an.

Weihnachtsmarkt Zitadelle Spandau

Am Juliusturm 87, 13597 Berlin

23. November bis 23. Dezember 2020

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 14 bis 20 Uhr
Freitag von 14 bis 22 Uhr
Samstag von 12 bis 22 Uhr
Sonntag von 12 bis 20 Uhr

Eintritt frei

Nähere Infos unter: https://partner-fuer-spandau.de/veranstaltungen/weihnachtsmarkt-zitadelle-spandau/244

Family-Light-Wonderland auf dem alten Postgelände

14. November bis 27. Dezember 2020

Öffnungszeiten: von 14 bis 22 Uhr

 

31.08.2020

Baustellenrundgang über den Reformationsplatz Tag des offenen Denkmals 2020

Am zweiten Wochenende im September wird auch in diesem Jahr der Tag des offenen Denkmals veranstaltet. Anlässlich dieses Ereignisses findet am Sonntag, den 13. September eine Baustellenführung über den Reformationsplatz statt. Der für die Baumaßnahme zuständige Kontaktarchitekt Georg Wasmuth wird interessierte Besucher über die Baustelle führen und Auskunft über dessen wechselvolle Entstehungsgeschichte sowie die aktuellen Baumaßnahmen geben. Der Platz wird seit Sommer diesen Jahres im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren und Quartiere“ umgebaut.

Es wird insgesamt zwei Führungen geben – eine um 11.00 Uhr und eine um 13.00 Uhr. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine vorherige Anmeldung beim Altstadtmanagement Spandau notwendig.

Tag des offenen Denkmals

Baustellenführung über den Reformationsplatz

Wann: Sonntag, 13. September 2020

Treffpunkt: vor dem Eingang der St. Nikolai-Kirche

Zeit: jeweils 11 Uhr und 13 Uhr

ACHTUNG: geändertes Datum und Zeiten ggü. den Angaben im offiziellen Programmheft

Sollten Sie Interesse haben, an einer der beiden Führungen teilzunehmen, schreiben Sie uns gerne unter Angabe der gewünschten Uhrzeit und Teilnehmeranzahl eine Mail an info@altstadtmanagement-spandau.de oder nehmen Sie telefonisch unter 030 / 35 10 22 70 Kontakt mit uns auf.

13.08.2020

Ihre Meinung ist gefragt! Bürgerbeteiligung zur ISEK-Fortschreibung

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) bildet die Grundlage für den laufenden Entwicklungsprozess der Altstadt Spandau. Nach nunmehr fünf Jahren werden das Konzept und seine Zielsetzungen einer Überprüfung unterzogen und fortgeschrieben.

Dazu möchten wir Ihre Meinung hören! Am 11. August sind wir an unserem Informationsstand auf dem Markt in der Spandauer Altstadt bereits mit vielen interessierten Bürgern persönlich ins Gespräch gekommen und konnten zahlreiche Ideen und Anregungen sammeln. Für all diejenigen, die an dem Tag nicht vor Ort sein konnten, besteht nun die Möglichkeit sich online durch das Ausfüllen eines Fragebogens einzubringen.

Der Fragebogen ist HIER abrufbar.

Bitte senden Sie uns den ausgefüllten Fragebogen an info@altstadtmanagement-spandau.de oder werfen diesen in den Briefkasten an unserem Vor-Ort-Büro in der Mönchstraße 8.

Einsendeschluss ist der 25. August 2020.

12.08.2020

Neue Ideen für die Altstadt Sichern Sie sich bis zu 10.000 € für Ihre Projektidee

Sie überlegen schon seit längerem Ihre Werbeanlage zu erneuern, sich neue Tische und Stühle für Ihre Außengastronomie zuzulegen oder mit weiteren Mitstreitern ein Fest in der Altstadt  zu organisieren? Dann nutzen Sie die Chance und bewerben sich noch bis zum 15. September um Fördermittel aus dem Gebietsfonds Altstadt Spandau. Gefördert werden Projekte die zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt beitragen und einen Nutzen für das Gesamtgebiet haben. Die einzige Bedingung: Sie bringen die Hälfte der Kosten auf, der Gebietsfonds gibt die andere Hälfte
dazu.

Einen Überblick über die bisher geförderten Projekte sowie Informationen zum Förderverfahren finden Sie unter der Rubrik Gebietsfonds. Oder Sie schauen zu unseren Sprechzeiten persönlich in unserem Büro vorbei und lassen sich von uns beraten. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich.

Kontakt Altstadtmanagment Spandau

 

 

07.08.2020

Wir werfen einen Blick auf die Altstadt! Bürgerbeteiligung zur ISEK-Fortschreibung

Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) bildet die Grundlage für den laufenden Entwicklungsprozess der Altstadt Spandau. Nach nunmehr fünf Jahren werden das Konzept und seine Zielsetzungen einer Überprüfung unterzogen und fortgeschrieben.

Dazu möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen! Teilen Sie uns Ihre Ideen vor Ort mit und nutzen Sie die Chance, sich zu informieren und einzubringen.

Dazu stehen wir am kommenden Dienstag (11. August) von 11-15 Uhr mit einem Informationsstand auf dem Havelländischen Land- und Bauernmarkt auf dem Markt in der Spandauer Altstadt. Vertreter vom Stadtentwicklungsamt, Altstadtmanagement sowie der Altstadtvertretung freuen sich auf einen regen Austausch mit Ihnen!

24.07.2020

Update Corona-Krise: Lockerungen für die Gastronomie Stand 21. Juli 2020

Der Senat hat weitere Lockerungen bei der Eindämmung des Corona-Virus beschlossen.

Eindämmungsverordnung

 

Maßgeblich für die Gastronomie: § 5 (6)

In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen sowie sitzend an Theken und Tresen verzehrt werden.
Die Bestuhlung ist so vorzunehmen, dass zwischen Personen, die nicht unter die Ausnahme des § 1 Absatz 3 fallen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Abweichend von Satz 2 sowie § 1 Absatz 2 Satz 1 dürfen Gruppen von bis zu sechs Personen mit weniger als 1,5 Metern Abstand untereinander an einem Tisch sitzen. Im Freien kann der Mindestabstand nach Satz 2 unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen sichergestellt ist.
Im Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten. Ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime ist sicherzustellen.