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Update Corona-Virus: Übersicht zu Soforthilfen für UnternehmenStand: 15.05.2020

Aktueller Hinweis:

Der Senat hat eine der angekündigten Erweiterungen der Soforthilfen beschlossen. Jetzt auch antragsberechtigt sind kleine und mittlere Kulturbetriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Die Zuschüsse werden wie bisher von der Investitionsbank Berlin ausgereicht – die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital auf deren Portal:

Kultur- und Medienunternehmen

Antragsmöglichkeit vom 11.05. | 9:00 Uhr bis 15.05. | 18:00 Uhr

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-iv.html

Folgende Informationen sind dabei notwendig:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform, Gründungsdatum, Registernummer,
    Steuernummer und Umsatzsteuer-ID des Unternehmens, Name des Finanzamts
  • Gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer des Inhabers / der gesetzlichen Vertretung
  • Bankverbindung des Unternehmens, die Sie beim Finanzamt angegeben haben
  • Liquiditätsplanung über die kommenden 3 Monate
  • Unterlagen von Darlehen zur Liquiditätssicherung, sofern bereits beantragt
  • Gewerbeanmeldung
  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (ggf. BWA für 2019)
  • Aktuelle BWA 2020

Die Ausbreitung des Coronavirus gefährdet Gesundheit und Wirtschaft zugleich. Viele Unternehmen werden vor große Herausforderungen gestellt. Im Folgenden sind in einer fortwährend aktualisierten Übersicht Unterstützungsmaßnahmen wie Zuschüsse, Überbrückungskredite, Bürgschaften oder Liquiditätshilfen sowie Maßnahmen wie z.B. Kurzarbeit aufgelistet.

Diese bilden eine erste Orientierung für Ihre aktuellen Fragestellungen.

Stundung von Steuervorauszahlungen beim Finanzamt

Kontaktieren Sie gemeinsam mit Ihren Steuerberatungsbüro Ihr zuständiges Finanzamt, um eine Aussetzung der Steuervorauszahlungen zu beantragen. Um eine vorläufige Aussetzung der Zahlungen zu erwirken, sollten Sie sich Firmen vorzugsweise per E-Mail bei ihrem zuständigen Finanzamt melden.

Zuschüsse für Einzel- und Kleinunternehmen

Die Beantragung der Zuschüsse des Landes Berlin und des Bundes erfolgt gemeinsam in einem Formular.

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-corona.html

Halten Sie dazu bereit:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma
  • Ausweisdokument
  • Steuernummer des Unternehmens und Name des Finanzamts
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung der Firma

Antragsberechtigt sind:

  • gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin
  • für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin

Die Höhe der Soforthilfe beträgt:

  • für Unternehmen bis 5 Beschäftigte bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln
    für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln

Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für folgende Kosten beantragt werden:

  • Miete und Pachtzahlungen für gewerblich genutzte Räumlichkeiten (bei Mietreduzierung um mind. 20% können Mietkosten für 5 Monate angesetzt werden)
  • Versicherungsbeiträge für die gewerbliche Tätigkeit
  • Zinsen, Leasingraten und Tilgungen für gewerblich genutzte Güter und Einrichtungen, sofern hierfür nicht bereits Stundungen gewährt wurden
  • Kfz-Kosten (Versicherungen / Leasingkosten / Haftpflicht), wenn das Fahrzeug für die wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich ist

Nicht angesetzt werden können Personalkosten, Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc.

Kurzarbeit aufgrund der Pandemie

Kurzarbeitergeld kann unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird.

Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Hinweise dazu erhalten Sie unter diesem Link.

Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen diese zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Ihre Kontaktdaten für den Bereich Spandau:

Agentur für Arbeit Spandau, Wohlrabedamm 32, 13629 Berlin

Telefon 0800 45555-20 (Arbeitgeberservice) Der Anruf ist für Sie kostenfrei.

Bürgschaftsbank Berlin | Bürgschaften für Finanzierungen

Die Bürgschaftsbank Berlin informiert aktuell und ausführlich über Soforthilfen und die erforderlichen Unterlagen. Bei Bürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 Euro wird die Entscheidung, ob eine Bürgschaft gewährt werden kann, innerhalb von drei Arbeitstagen getroffen.

Bürgschaftsbank Berlin

oder über das zusätzlich geschaltete Portal

Finanzierungsermöglicher

Investitionsbank Berlin | Liquiditätshilfe

Die Liquiditätshilfen BERLIN richten sich direkt an Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Das zur Verfügung stehende Darlehnsprogramm öffnet sich im Zuge der Corona-Epidemie an weitere betroffene Branchen. Hierzu zählen nun auch der Einzelhandel, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und konsumorientierte Dienstleistungen.

Das Antragsportal der Investitionsbank Berlin (IBB) für die Beantragung von Überbrückungskrediten im Zuge von Liquiditätsengpässen ist freigeschalten worden.

Die Konditionen:

  • kurzfristige Laufzeit der Darlehen (2 Jahre)
  • Rettungsbeihilfen bis 0,5 Mio EUR können zinslos gewährt werden*
  • bei Rettungsbeihilfen ab 0,5 Mio. EUR berechnet die IBB einen Zinssatz in Höhe von 4% p.a. (bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben – Bund und Land arbeiten an der Aussetzung)

*Für den Fall, dass Sie bereits Kleinbeihilfen aus der Bundesregelung 2020 erhalten haben, müssen diese berücksichtigt und die Rettungsbeihilfe ggf. verzinslich vergeben werden.

Kontakt zur IBB:

Hotline Wirtschaftsförderung: Tel. 030 / 2125-4747

E-Mail: wirtschaft@ibb.de

Zum Antragsportal

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html

Überbrückungshilfen der Bundesregierung

Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.

Kredite für Unternehmen

Informationen für Freiberufler und Selbstständige, die aufgrund von Notlagen Leistungen zur Existenzsicherung beantragen müssen.

  • Neuantragstellung Arbeitslosengeld II
  • Finanzieller Notlage
  • Kurzfristiger Energieabschaltung bzw. Räumungsklage
  • Kostenübernahme für ein Wohnheim / drohender Obdachlosigkeit

Alle notwendigen Formulare finden Sie vorab unter folgendem Link

Nutzen Sie auch den angebotenen e-Service der Arbeitsagentur.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Investitionsbank Berlin

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie

Visit Berlin

Industrie- und Handelskammer

Handwerkskammer

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Wir drücken Ihnen die Daumen, dass Sie die wirtschaftlich schweren Zeiten gut überstehen. Bleiben Sie alle gesund!

Ihr Team vom Altstadtmanagement Spandau