Altstadtmanagement Spandau
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Geschäftsstraßenmanagement

27.10.2020

Überbrückungshilfen des Bundes für den Mittelstand Stand: 27.10.2020

Ab sofort können Anträge für die zweite Phase der Überbrückungshilfe (September – Dezember 2020) beantragt werden.

Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten erlitten haben oder die im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % pro Monat verzeichnen mussten.

Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen.

Bei einem Umsatzrückgang von weniger als 30 % wird weiterhin keine Überbrückungshilfe ausgezahlt.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat

Konkret können folgende Fixkosten erstattet werden:

Umsatzrückgang

(im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat)

Erstattung als Überbrückungshilfe
Zwischen 30 % und unter 50 %

(bisher mindestens 40 %)

40 % der förderfähigen Fixkosten
Zwischen 50 % und 70 % 60 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 50 %)
Mehr als 70 % 90 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 80 %)

Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen.

Die Antragstellung erfolgt wie bisher durch einen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt.

Die Anträge können bis spätestens 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Wie bisher ist die Antragstellung komplett digital und kann hier erfolgen.

 

 

26.10.2020

Mund-Nasen-Bedeckung in der Altstadt Spandau Stand 26. Oktober 2020

Alle Personen, jedoch besonders symptomatische Personen, sind angehalten, Kontakte einzuschränken. Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann.

Die Maskenpflicht gilt auf Märkten, in Warteschlangen und in bisher zehn benannten Einkaufsstraßen – darunter die Altstadt Spandau.

Private Feiern wie Geburtstage, Hochzeiten oder Jahrgangstreffen dürfen nach wie vor stattfinden – allerdings nur noch sehr eingeschränkt. Der Senat hat die Teilnehmerzahl für Feiern in geschlossenen Räumen auf einen Haushalt plus fünf weitere Personen begrenzt, alternativ können sich die Mitglieder zweier Haushalte beliebiger Größe treffen.

Für Zusammenkünfte im Freien wird die maximale Personenzahl auf 25 Personen verringert.

Zwischen 23 Uhr bis 6 Uhr dürfen nur noch höchstens fünf Personen gemeinsam oder zwei Haushalte zusammen im öffentlichen Raum unterwegs sein – das gilt insbesondere für Straßen, Parks und Plätze. Diese Maßnahme ist befristet bis 31. Oktober.

Die Sperrstunde von 23:00 bis 06:00 Uhr bleibt erhalten.

Für die Gastronomie heißt es wie bisher:
Sie darf bis 23 Uhr geöffnet bleiben. Buffets sind gestattet. Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden. Wer seinen Tisch verlässt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. An Tischen dürfen maximal sechs Personen mit geringem Abstand sitzen – größere Gruppen sind nicht gestattet.

 

Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie immer hier:

VERORDNUNG

Außerdem gelten folgende Hinweise zu diesen Themenfeldern:

Abstands- und Hygieneregeln

Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen

Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen

Veranstaltungen, Versammlungen und Kulturleben

08.10.2020

Corona-Virus-Update: Weitere Einschränkungen durch das Corona-Virus Stand 6. Oktober 2020

Der Senat hat weitere Einschränkungen beschlossen. Diese werden am Freitag (09.10.) veröffentlicht und treten am Samstag (10.10.) in Kraft. Die neue Verordnung wird bis vorerst 31.10.2020 Gültigkeit behalten.

Ausschank- und Verkaufsverbot für Alkohol für Gaststätten, Kneipen, Spätverkaufsstellen, Tankstellen (nur tanken) und auch normale Supermärkte
Dieses gilt täglich ab 23:00 Uhr.

Nächtliche Sperrstunde
Zwischen 23 und 6 Uhr früh dürfen sich nur fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten, oder Personen aus zwei Haushalten treffen (Es gilt ein so genanntes „Zerstreuungsgebot“)
Zwischen 23 und 6 Uhr früh müssen die meisten Geschäfte sowie Restaurants, Kneipen, Spätverkaufsstellen und Bars in Berlin künftig schließen.

Apotheken dürfen weiter Medikamente ausgeben.

Die Grenze für private Feiern in geschlossenen Räumen wird auf 10 Teilnehmer reduziert.

Der Tischzwang und der entsprechende Abstand bei der Bestuhlung und der Anordnung der Tische gilt auch bei privaten Feiern / geschlossenen Gesellschaften.

Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden sind verboten. Das gilt für den heimischen Bereich, aber auch für angemietete Räumlichkeiten.

 

Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie immer hier:

VERORDNUNG

Außerdem gelten folgende Hinweise zu diesen Themenfeldern:

Abstands- und Hygieneregeln

Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen

Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen

Veranstaltungen, Versammlungen und Kulturleben

04.09.2020

Alternativen für den Spandauer Weihnachtsmarkt

Auf einen Besuch des Weihnachtsmarktes muss in diesem Jahr nicht verzichtet werden. In Absprache mit dem Gesundheitsamt wurde das gewohnte weihnachtliche Treiben in der Altstadt entzerrt und auf drei alternative Standorte verteilt. Auf der Zitadelle Spandau finden Händler, Kunsthandwerker und gastronomische Anbieter mit über 70 Ständen, historischen Fahrgeschäften und einer Eislaufbahn einen neuen Platz. Auch die beliebte Weihnachtskrippe mit lebenden Schafen wird aufgebaut. Weihnachtlich geschmückte und illuminierte Tannen sowie die Beleuchtung der historischen Gebäude machen die Zitadelle zu einem besonderen Standort und lassen vor historischer Kulisse weihnachtliche Stimmung aufkommen. In der Altstadt selbst wird auf dem Markt wieder der traditionelle Weihnachtsbaum aus dem Fichtelgebirge aufgestellt und von sechs bis sieben Marktständen umringt, so dass hier ein Markt in verkleinerter Form stattfinden wird. Und wer es lieber turbulenter mag: der bekannte Weihnachtsmarkt-Rummel vor dem Rathausvorplatz zieht in diesem Jahr auf das alte Postgelände und bietet dort Fahrgeschäfte für Jung und Alt an.

Weihnachtsmarkt Zitadelle Spandau

Am Juliusturm 87, 13597 Berlin

23. November bis 23. Dezember 2020

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 14 bis 20 Uhr
Freitag von 14 bis 22 Uhr
Samstag von 12 bis 22 Uhr
Sonntag von 12 bis 20 Uhr

Eintritt frei

Nähere Infos unter: https://partner-fuer-spandau.de/veranstaltungen/weihnachtsmarkt-zitadelle-spandau/244

Family-Light-Wonderland auf dem alten Postgelände

14. November bis 27. Dezember 2020

Öffnungszeiten: von 14 bis 22 Uhr

 

12.08.2020

Neue Ideen für die Altstadt Sichern Sie sich bis zu 10.000 € für Ihre Projektidee

Sie überlegen schon seit längerem Ihre Werbeanlage zu erneuern, sich neue Tische und Stühle für Ihre Außengastronomie zuzulegen oder mit weiteren Mitstreitern ein Fest in der Altstadt  zu organisieren? Dann nutzen Sie die Chance und bewerben sich noch bis zum 15. September um Fördermittel aus dem Gebietsfonds Altstadt Spandau. Gefördert werden Projekte die zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt beitragen und einen Nutzen für das Gesamtgebiet haben. Die einzige Bedingung: Sie bringen die Hälfte der Kosten auf, der Gebietsfonds gibt die andere Hälfte
dazu.

Einen Überblick über die bisher geförderten Projekte sowie Informationen zum Förderverfahren finden Sie unter der Rubrik Gebietsfonds. Oder Sie schauen zu unseren Sprechzeiten persönlich in unserem Büro vorbei und lassen sich von uns beraten. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich.

Kontakt Altstadtmanagment Spandau

 

 

24.07.2020

Update Corona-Krise: Lockerungen für die Gastronomie Stand 21. Juli 2020

Der Senat hat weitere Lockerungen bei der Eindämmung des Corona-Virus beschlossen.

Eindämmungsverordnung

 

Maßgeblich für die Gastronomie: § 5 (6)

In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen sowie sitzend an Theken und Tresen verzehrt werden.
Die Bestuhlung ist so vorzunehmen, dass zwischen Personen, die nicht unter die Ausnahme des § 1 Absatz 3 fallen, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Abweichend von Satz 2 sowie § 1 Absatz 2 Satz 1 dürfen Gruppen von bis zu sechs Personen mit weniger als 1,5 Metern Abstand untereinander an einem Tisch sitzen. Im Freien kann der Mindestabstand nach Satz 2 unterschritten werden, sofern der Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen sichergestellt ist.
Im Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten. Ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime ist sicherzustellen.

09.07.2020

Überbrückungshilfen des Bundes für den Mittelstand Stand: 09.07.2020

Der Bund hat eine erweiterte Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen, beschlossen.

Eckpunkte Überbückungshilfe:

– Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren

– Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen: Der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 ist zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen

– Die Förderung betriftt die Monate Juni, Juli und August 2020. Die Überbrückungshilfe gewährt in diesem Zeitraum einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von:

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 50 Prozent bei Einbruch zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent bei Einbruch zwischen 40 und unter 50 Prozent

– Maximalförderung: 150.000 Euro

Das Antragsportal des Bundes ist nun geöffnet und kann lediglich durch beauftragte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer genutzt werden. Dazu ist eine entsprechende Registrierung zur Erstellung eines Nutzerkontos auf dem Portal des BMWi notwendig. Im Anschluss wird per Post eine PIN, die zur Antragstellung erforderlich ist, versandt. Das 2-stufige Authentifizierungsverfahren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Ab Freitag, 10. Juli soll dann die Antragstellung möglich sein.

Außerdem ist eine Service-Hotline bei auftretenden Fragen geschaltet:

+49 521 5603189-179 sowie unter der Mail de-hl-ueberbrueckung@kpmg.com

Zuständige Stelle für die Antragsbearbeitung, Prüfung und Bewilligung wird wieder die Investitionsbank Berlin (IBB) sein.

Zur Vorbereitung der Anträge und zur Abklärung von Fragen sollten sich potentielle Antragssteller/innen daher alsbald möglich mit ihren Steuerberatern in Verbindung setzen und ein Beratungsgespräch vereinbaren.

 

29.06.2020

Erlass Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten Stand: 29.06.2020

Als Unterstützung der Spandauer Gastronomen hat das Bezirksamt den Erlass von Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten beschlossen.

Für bereits erlaubte Sondernutzungen können die Gebühren auf Antrag erstattet werden.

Wurde die Sondernutzungsgebühr für eine genehmigte Schankfläche bereits vorab in voller Höhe für das ganze Jahr 2020 gezahlt, erfolgt eine Erstattung für 9,5 Monate (Stichtag: 15.03.2020), ansonsten anteilig für die bereits bezahlten Monate, die zwischen den 15.03.2020 und 31.12.2020 liegen.

Die Sondernutzungsgebühr für neu genehmigte Schankflächen wird bis zum 31.12.2020 ebenfalls auf Antrag erlassen.

Diese Regelung gilt analog für Schankflächen in Grünananlagen.

Der formlose Antrag kann bis zum 31.12.2020 per Mail gestellt werden: sga@ba-spandau.berlin.de

Die Pressemitteilung des Bezirkes finden Sie hier HIER.

24.06.2020

Update Corona-Krise: Lockerungen der Eindämmungsverordnung Stand: 23. Juni 2020

Der Senat hat weitere Lockerungen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Diese gelten ab Samstag, 26. Juni 2020.

Eindämmungsverordnung

Auslegungshilfe

Grundsätzlich gilt: die Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.

Die Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte oder fünf Personen werden aufgehoben. Beliebig viele Menschen aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich treffen, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Schutz- und Hygienekonzept:
Die Verantwortlichen für Veranstaltungen, für Betriebe oder andere Einrichtungen, also z.B. für Gaststätten, Hotels, Verkaufsstellen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Vergnügungsstätten, Stiftungen, Informations- und Beratungsstellen, Bildungsangebote und ähnliche Einrichtungen sowie Vereine, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen müssen entsprechend der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen.

Anwesenheitsdokumentation:
Anwesenheitsdokumentationen müssen unter anderem für Veranstaltungen, Gaststätten, Hotels, Spielhallen und ähnliches, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Dienstleistungsgewerbe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, für den Sportbetrieb und für Hochschulen im Präsenzbetrieb sowie für private oder familiäre Veranstaltungen mit mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen geführt werden.

Muster Kontaktdatenerfassung

Mund-Nasen-Bedeckung:
Sie ist zu tragen im ÖPNV, in Flughäfen oder Bahnhöfen, in Einzelhandelsgeschäften aller Art, in Gaststätten, in Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern und ähnlichen Einrichtungen, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in Sportanlagen oder Fitnessstudios (nicht beim Sport selbst).

Ausnahmen gibt es unter anderem für Kinder unter sechs Jahren und für Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Hier kann bei Nichteinhaltung ein Bußgeld zwischen 50 und 500 € fällig werden, auch im ÖPNV.

Weitere Hygiene- und Schutzregeln für besondere Bereiche (Auswahl):

  • In geschlossenen Räumen darf nicht gemeinsam gesungen werden.
  • Bei Versammlungen bedarf es eines Schutz- und Hygienekonzeptes, Abstände müssen eingehalten werden.
  • In Verkaufsstellen darf sich nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten.
  • In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen verzehrt werden.
  • Sport darf kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden.

Personenobergrenzen bei Veranstaltungen:
Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 Personen sind weiterhin bis einschließlich 31. August verboten.

Vom 1. September bis zum Ablauf des 24. Oktober sind Veranstaltungen im Freien weiterhin mit mehr als 5.000 Personen verboten.

In geschlossenen Räumen gilt folgendes Stufenmodell:

bis einschließlich 31. Juli sind Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen verboten.

Vom 1. August bis 31. August sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen verboten.
Vom 1. September bis Ablauf des 30. September sind Veranstaltungen mit mehr als 750 Personen verboten.
Vom 1. Oktober bis zum Ablauf des 24. Oktober sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen verboten.

Private und familiäre Veranstaltungen dürfen künftig mit denselben Personenobergrenzen stattfinden, also z.B. bis Ende Juli mit bis zu 300 Personen.

Verbote:
Tanzlustbarkeiten, Tanzveranstaltungen und ähnliches, Saunen, Dampfbäder und ähnliches, die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt sind untersagt.

 

06.05.2020

Update Corona-Virus: Übersicht zu Soforthilfen für Unternehmen Stand: 15.05.2020

Aktueller Hinweis:

Der Senat hat eine der angekündigten Erweiterungen der Soforthilfen beschlossen. Jetzt auch antragsberechtigt sind kleine und mittlere Kulturbetriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. Die Zuschüsse werden wie bisher von der Investitionsbank Berlin ausgereicht – die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital auf deren Portal:

Kultur- und Medienunternehmen

Antragsmöglichkeit vom 11.05. | 9:00 Uhr bis 15.05. | 18:00 Uhr

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-iv.html

Folgende Informationen sind dabei notwendig:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform, Gründungsdatum, Registernummer,
    Steuernummer und Umsatzsteuer-ID des Unternehmens, Name des Finanzamts
  • Gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer des Inhabers / der gesetzlichen Vertretung
  • Bankverbindung des Unternehmens, die Sie beim Finanzamt angegeben haben
  • Liquiditätsplanung über die kommenden 3 Monate
  • Unterlagen von Darlehen zur Liquiditätssicherung, sofern bereits beantragt
  • Gewerbeanmeldung
  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (ggf. BWA für 2019)
  • Aktuelle BWA 2020

Die Ausbreitung des Coronavirus gefährdet Gesundheit und Wirtschaft zugleich. Viele Unternehmen werden vor große Herausforderungen gestellt. Im Folgenden sind in einer fortwährend aktualisierten Übersicht Unterstützungsmaßnahmen wie Zuschüsse, Überbrückungskredite, Bürgschaften oder Liquiditätshilfen sowie Maßnahmen wie z.B. Kurzarbeit aufgelistet.

Diese bilden eine erste Orientierung für Ihre aktuellen Fragestellungen.

Stundung von Steuervorauszahlungen beim Finanzamt

Kontaktieren Sie gemeinsam mit Ihren Steuerberatungsbüro Ihr zuständiges Finanzamt, um eine Aussetzung der Steuervorauszahlungen zu beantragen. Um eine vorläufige Aussetzung der Zahlungen zu erwirken, sollten Sie sich Firmen vorzugsweise per E-Mail bei ihrem zuständigen Finanzamt melden.

Zuschüsse für Einzel- und Kleinunternehmen

Die Beantragung der Zuschüsse des Landes Berlin und des Bundes erfolgt gemeinsam in einem Formular.

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-corona.html

Halten Sie dazu bereit:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma
  • Ausweisdokument
  • Steuernummer des Unternehmens und Name des Finanzamts
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung der Firma

Antragsberechtigt sind:

  • gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin
  • für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin

Die Höhe der Soforthilfe beträgt:

  • für Unternehmen bis 5 Beschäftigte bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln
    für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln

Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für folgende Kosten beantragt werden:

  • Miete und Pachtzahlungen für gewerblich genutzte Räumlichkeiten (bei Mietreduzierung um mind. 20% können Mietkosten für 5 Monate angesetzt werden)
  • Versicherungsbeiträge für die gewerbliche Tätigkeit
  • Zinsen, Leasingraten und Tilgungen für gewerblich genutzte Güter und Einrichtungen, sofern hierfür nicht bereits Stundungen gewährt wurden
  • Kfz-Kosten (Versicherungen / Leasingkosten / Haftpflicht), wenn das Fahrzeug für die wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich ist

Nicht angesetzt werden können Personalkosten, Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc.

Kurzarbeit aufgrund der Pandemie

Kurzarbeitergeld kann unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird.

Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Hinweise dazu erhalten Sie unter diesem Link.

Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen diese zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.

Ihre Kontaktdaten für den Bereich Spandau:

Agentur für Arbeit Spandau, Wohlrabedamm 32, 13629 Berlin

Telefon 0800 45555-20 (Arbeitgeberservice) Der Anruf ist für Sie kostenfrei.

Bürgschaftsbank Berlin | Bürgschaften für Finanzierungen

Die Bürgschaftsbank Berlin informiert aktuell und ausführlich über Soforthilfen und die erforderlichen Unterlagen. Bei Bürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 Euro wird die Entscheidung, ob eine Bürgschaft gewährt werden kann, innerhalb von drei Arbeitstagen getroffen.

Bürgschaftsbank Berlin

oder über das zusätzlich geschaltete Portal

Finanzierungsermöglicher

Investitionsbank Berlin | Liquiditätshilfe

Die Liquiditätshilfen BERLIN richten sich direkt an Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Das zur Verfügung stehende Darlehnsprogramm öffnet sich im Zuge der Corona-Epidemie an weitere betroffene Branchen. Hierzu zählen nun auch der Einzelhandel, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und konsumorientierte Dienstleistungen.

Das Antragsportal der Investitionsbank Berlin (IBB) für die Beantragung von Überbrückungskrediten im Zuge von Liquiditätsengpässen ist freigeschalten worden.

Die Konditionen:

  • kurzfristige Laufzeit der Darlehen (2 Jahre)
  • Rettungsbeihilfen bis 0,5 Mio EUR können zinslos gewährt werden*
  • bei Rettungsbeihilfen ab 0,5 Mio. EUR berechnet die IBB einen Zinssatz in Höhe von 4% p.a. (bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben – Bund und Land arbeiten an der Aussetzung)

*Für den Fall, dass Sie bereits Kleinbeihilfen aus der Bundesregelung 2020 erhalten haben, müssen diese berücksichtigt und die Rettungsbeihilfe ggf. verzinslich vergeben werden.

Kontakt zur IBB:

Hotline Wirtschaftsförderung: Tel. 030 / 2125-4747

E-Mail: wirtschaft@ibb.de

Zum Antragsportal

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html

Überbrückungshilfen der Bundesregierung

Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.

Kredite für Unternehmen

Informationen für Freiberufler und Selbstständige, die aufgrund von Notlagen Leistungen zur Existenzsicherung beantragen müssen.

  • Neuantragstellung Arbeitslosengeld II
  • Finanzieller Notlage
  • Kurzfristiger Energieabschaltung bzw. Räumungsklage
  • Kostenübernahme für ein Wohnheim / drohender Obdachlosigkeit

Alle notwendigen Formulare finden Sie vorab unter folgendem Link

Nutzen Sie auch den angebotenen e-Service der Arbeitsagentur.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Investitionsbank Berlin

Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie

Visit Berlin

Industrie- und Handelskammer

Handwerkskammer

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

Wir drücken Ihnen die Daumen, dass Sie die wirtschaftlich schweren Zeiten gut überstehen. Bleiben Sie alle gesund!

Ihr Team vom Altstadtmanagement Spandau