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Erlass Sondernutzungsgebühren für SchankvorgärtenStand: 29.06.2020

Als Unterstützung der Spandauer Gastronomen hat das Bezirksamt den Erlass von Sondernutzungsgebühren für Schankvorgärten beschlossen.

Für bereits erlaubte Sondernutzungen können die Gebühren auf Antrag erstattet werden.

Wurde die Sondernutzungsgebühr für eine genehmigte Schankfläche bereits vorab in voller Höhe für das ganze Jahr 2020 gezahlt, erfolgt eine Erstattung für 9,5 Monate (Stichtag: 15.03.2020), ansonsten anteilig für die bereits bezahlten Monate, die zwischen den 15.03.2020 und 31.12.2020 liegen.

Die Sondernutzungsgebühr für neu genehmigte Schankflächen wird bis zum 31.12.2020 ebenfalls auf Antrag erlassen.

Diese Regelung gilt analog für Schankflächen in Grünananlagen.

Der formlose Antrag kann bis zum 31.12.2020 per Mail gestellt werden: sga@ba-spandau.berlin.de

Die Pressemitteilung des Bezirkes finden Sie hier HIER.