
Orientierungshilfe zur InfektionsschutzverordnungStand 16.12.2020
Der Senat hat die Orientierungshilfe für das Gewerbe veröffentlicht.
Darin enthalten sind Erläuterung zur Umsetzung der neuen Verordnung sowie eine Liste, die verdeutlicht, welche Einschränkungen für die Öffnung von Geschäften bestehen.
Beispielsweise können weiterhin geöffnet belieben:
- Fotograf
- Handwerk (jedoch keine Friseursalons, Kosmetikstudios)
- E-Zigaretten-Handel
- Handy-Shop
- Hörakustiker
- Informationstechnik
- PC-Reparaturdienste
Die vollständige Liste kann der Orientierungshilfe entnommen werden.
Die aktuellen Veröffentlichungen finden Sie immer hier:
Außerdem gelten folgende Hinweise zu diesen Themenfeldern:
Gastronomie: Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen